Absturzsicherung

Auch: Umwehrung · Fallschutz

Die Absturzsicherung ist eine bauliche Umwehrung – etwa ein Geländer oder eine Brüstung –, die Menschen an Stellen mit Absturzgefahr wie Fenstern, Balkonen, Terrassen, Treppen oder Dachrändern vor einem Sturz in die Tiefe schützt.

Ausführliche Erklärung

Absturzsicherungen sind überall dort erforderlich, wo Bodenniveauunterschiede eine Gefährdung darstellen, insbesondere ab bestimmten Absturzhöhen, die in den Landesbauordnungen der Bundesländer definiert sind. Üblich sind Mindesthöhen von etwa 90 cm bei Absturzhöhen bis 12 Meter, mit höheren Anforderungen (häufig 110 cm bis 120 cm) bei größeren Absturzhöhen; die konkreten Werte und Ausnahmeregelungen unterscheiden sich zwischen den Ländern, sodass im Einzelfall die jeweilige Landesbauordnung heranzuziehen ist. Neben der Höhe spielt auch die Durchsturz- und Kletterhinderungssicherheit eine Rolle, etwa durch begrenzte Sprossenabstände bei Geländern, um vor allem Kinder zu schützen. DIN 18065 enthält hierzu ergänzende technische Empfehlungen im Treppenbereich, ist rechtlich aber nachrangig gegenüber der jeweiligen Landesbauordnung.

Für Immobilieneigentümer resultiert aus der bauordnungsrechtlichen Pflicht zur Absturzsicherung zugleich eine zivilrechtliche Verkehrssicherungspflicht: Wer eine mangelhafte oder fehlende Absturzsicherung nicht behebt, haftet bei Unfällen unter Umständen für Personenschäden. Bei der Objektbesichtigung und Zustandsbewertung ist die Absturzsicherung daher ein wichtiger Prüfpunkt, insbesondere bei Altbauten mit niedrigen Brüstungen, nachträglich eingebauten bodentiefen Fenstern oder ungesicherten Dachterrassen.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Sanierung eines Altbaus werden die ursprünglich 70 cm hohen Fensterbrüstungen im ersten Obergeschoss durch zusätzliche Geländer auf die in der Landesbauordnung geforderte Absturzsicherungshöhe ergänzt, um die Wohnung sicher und gesetzeskonform vermieten zu können.

Rechtsgrundlage

Konkrete Mindesthöhen und Ausführungsanforderungen für Absturzsicherungen ergeben sich aus den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer; eine bundeseinheitliche Regelung besteht nicht. DIN 18065 enthält ergänzende technische Empfehlungen für den Treppenbereich.

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