Brandschutzordnung
Auch: Brandschutzordnung nach DIN 14096
Die Brandschutzordnung ist ein nach DIN 14096 gegliedertes Dokument, das das Verhalten von Personen im Brandfall sowie organisatorische Maßnahmen des Brandschutzes für ein Gebäude regelt. Sie gliedert sich in drei aufeinander aufbauende Teile (A, B, C), die sich an unterschiedliche Personengruppen richten.
Ausführliche Erklärung
DIN 14096 unterteilt die Brandschutzordnung in drei Teile mit jeweils eigenem Adressatenkreis und Format:
- Teil A richtet sich an alle im Gebäude anwesenden Personen (z. B. Bewohner, Besucher, Mitarbeiter). Er hat den Umfang einer DIN-A4-Seite, enthält schlagwortartige Verhaltensanweisungen sowie grafische Sicherheitszeichen und wird gut sichtbar ausgehängt.
- Teil B richtet sich an Personen, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten, etwa Beschäftigte in einem Gewerbe- oder Bürogebäude. Er enthält detailliertere Anweisungen, etwa zum Eindämmen von Feuer und Rauch, zum Freihalten von Flucht- und Rettungswegen und zum richtigen Verhalten im Ernstfall, und wird den betroffenen Personen ausgehändigt.
- Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz (z. B. Brandschutzbeauftragte, Facility Management) und beschreibt die Organisationsstruktur des betrieblichen Brandschutzes, Zuständigkeiten sowie Verfahren für Evakuierung und Gefahrenabwehr.
Im Wohnungseigentum ist eine förmliche Brandschutzordnung nicht für jedes Gebäude verpflichtend, gewinnt aber bei größeren Wohnanlagen, Objekten mit Sonderbauten (z. B. Tiefgaragen, Hochhäusern) oder gemischt genutzten Immobilien zunehmend an Bedeutung, da Brandschutzbehörden und Versicherer entsprechende Konzepte einfordern können. Die WEG-Verwaltung ist in diesen Fällen regelmäßig dafür verantwortlich, eine Brandschutzordnung erstellen, aktuell halten und den Bewohnern bzw. Beschäftigten zugänglich machen zu lassen, üblicherweise in Zusammenarbeit mit einem Brandschutzbeauftragten oder Fachplaner.
Beispiel aus der Praxis
In einem größeren Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage lässt die WEG-Verwaltung eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 erstellen. Teil A wird als Aushang in jedem Treppenhaus angebracht, Teil B erhalten die im Haus beschäftigten Hausmeister- und Reinigungskräfte, und Teil C liegt beim beauftragten Brandschutzbeauftragten für den Ernstfall bereit.
Rechtsgrundlage
- DIN 14096 – technische Norm, die Aufbau, Inhalt und Format der Brandschutzordnung in den Teilen A, B und C festlegt. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Erstellung ergibt sich – je nach Gebäudeart und -nutzung – ergänzend aus landesrechtlichen Bauordnungen, Sonderbauvorschriften oder behördlichen Auflagen im Einzelfall.