Datenschutz und DSGVO (Makler)
Auch: Maklerdatenschutz und DSGVO
„Datenschutz und DSGVO (Makler)" ist der Sammelbegriff für das Regelungsfeld, das den Umgang von Immobilienmaklern mit personenbezogenen Daten betrifft. Er umfasst sowohl die europäische Rechtsgrundlage (DSGVO) als auch deren nationale Ergänzung (BDSG) und die konkrete betriebliche Umsetzung im Maklerbüro.
Ausführliche Erklärung
In der Praxis wird der Themenkomplex „Datenschutz" bei Maklern meist als Einheit behandelt, obwohl er rechtlich mehrere Ebenen umfasst:
- Europäische Ebene: Die DSGVO als unmittelbar geltende EU-Verordnung bildet den Rahmen – etwa mit den Rechtmäßigkeitsgründen nach Art. 6 DSGVO und den Betroffenenrechten.
- Nationale Ebene: Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) füllt Öffnungsklauseln der DSGVO aus, insbesondere im Beschäftigtendatenschutz und bei der Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten.
- Betriebliche Ebene: Im Maklerbüro selbst müssen diese Vorgaben in konkrete Prozesse übersetzt werden – Datenschutzhinweise in Exposés, ein Verarbeitungsverzeichnis, Auftragsverarbeitungsverträge mit Portalen und CRM-Anbietern, technische Schutzmaßnahmen sowie ein Verfahren für Betroffenenanfragen.
Der Begriff dient in diesem Lexikon als Einstiegspunkt und Oberbegriff, von dem aus die spezifischeren Themen – die DSGVO als Verordnung, der allgemeine Maklerdatenschutz und die konkreten DSGVO-Pflichten des Maklers – vertieft werden. Für Maklerbüros hat das Thema hohe praktische Relevanz, weil Verstöße Bußgelder, Reputationsschäden und im Einzelfall zivilrechtliche Ansprüche Betroffener nach sich ziehen können.
Beispiel aus der Praxis
Ein Maklerbüro erstellt im Rahmen seiner DSGVO-Compliance ein Verarbeitungsverzeichnis, benennt einen Datenschutzbeauftragten, schult die Mitarbeiter im Umgang mit Kundendaten und passt seine Website-Datenschutzerklärung sowie die Exposé-Vorlagen entsprechend an – ein typisches Beispiel für die praktische Umsetzung des Themenfelds „Datenschutz und DSGVO" im Tagesgeschäft.
Rechtsgrundlage
- Art. 6 DSGVO – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung als zentrale Grundnorm.
- Ergänzt durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf nationaler Ebene.
- Konkrete Einzelpflichten siehe DSGVO-Pflichten des Maklers und Datenschutz (Makler).