Dynamic Remarketing
Auch: Dynamisches Remarketing · dynamische Retargeting-Anzeigen
Dynamic Remarketing ist eine Online-Werbetechnik, bei der Besuchern einer Website nach ihrem Abgang automatisch personalisierte Anzeigen mit genau den Immobilien gezeigt werden, die sie sich zuvor angesehen haben. Die Anzeigeninhalte (Bild, Preis, Objektdaten) werden dabei dynamisch aus einem Datenfeed generiert, nicht manuell erstellt.
Ausführliche Erklärung
Für Makler mit größerem Objektbestand ist Dynamic Remarketing ein effizientes Werkzeug, um Interessenten, die ein Exposé angeschaut, aber nicht kontaktiert haben, gezielt zurückzuholen. Technisch basiert es auf:
- Produkt-/Objektfeed: Eine strukturierte Datenliste (ähnlich einem Online-Shop-Feed) mit allen aktiven Objekten inklusive Bild, Preis, Kurzbeschreibung und Link.
- Tracking-Pixel: Ein auf der Website eingebundenes Skript (z. B. Google Ads Remarketing-Tag, Meta-Pixel) erfasst, welche Objektseiten ein Besucher angesehen hat.
- Automatisierte Anzeigenerstellung: Die Werbeplattform (Google Ads, Meta Ads) erzeugt daraus automatisch individualisierte Anzeigen ("Sie haben sich diese Wohnung angesehen") und spielt sie dem Nutzer auf anderen Websites oder in sozialen Netzwerken erneut aus.
Praxisrelevanz: Dynamic Remarketing erhöht die Klickrate und Rückkehrquote von Interessenten deutlich gegenüber statischer Bannerwerbung, verursacht aber laufende Werbekosten (Cost-per-Click) und setzt eine funktionierende Datenfeed-Anbindung an das Maklerverwaltungsprogramm (CRM/Portalsoftware) voraus. Datenschutzrechtlich ist zwingend eine informierte Einwilligung (Cookie-Consent-Banner) einzuholen, bevor Tracking-Pixel aktiv werden – reines Legitimate-Interest-Tracking ohne Einwilligung ist für Marketing-Cookies in Deutschland nicht ausreichend. Zur Vermeidung von "Anzeigenmüdigkeit" wird Dynamic Remarketing häufig mit Frequency Capping kombiniert.
Beispiel aus der Praxis
Ein Interessent besucht das Exposé einer Eigentumswohnung auf der Maklerwebsite, verlässt die Seite aber ohne Kontaktaufnahme. In den folgenden Tagen wird ihm auf verschiedenen Nachrichtenportalen automatisch eine Anzeige mit genau dieser Wohnung, dem aktuellen Preis und einem Link zurück zum Exposé eingeblendet.
Rechtsgrundlage
- § 25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, seit 13. Mai 2024 Nachfolgegesetz des TTDSG) – Einwilligungspflicht für das Setzen von Tracking-/Werbecookies auf Endgeräten der Nutzer.
- Art. 6 DSGVO – Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten (z. B. IP-Adresse, Nutzerverhalten) im Rahmen des Remarketings.