Energieeffizienzklasse G

Auch: Effizienzklasse G

Energieeffizienzklasse G steht für einen sehr schwachen energetischen Zustand mit einem Endenergiebedarf von 200 bis unter 250 kWh/(m²·a). Betroffen sind meist unsanierte Altbauten oder denkmalgeschützte Gebäude mit eingeschränkten Sanierungsmöglichkeiten.

Ausführliche Erklärung

Klasse G liegt im untersten Bereich der Effizienzskala und ist häufig bei historischen Gebäuden anzutreffen, bei denen aus Denkmalschutzgründen keine Außendämmung möglich ist, oder bei stark vernachlässigten Bestandsobjekten.

Für Makler relevant:

  • EU-Gebäuderichtlinie (EPBD): Auf europäischer Ebene wird diskutiert, für die schlechtesten Klassen (G/H) verbindliche Mindeststandards (Mindesteffizienzstandards, "worst performing buildings") einzuführen; Makler sollten diese Entwicklung im Blick behalten, da sie künftige Sanierungspflichten für Käufer bedeuten könnte.
  • Denkmalschutz als Sonderfall: Bei denkmalgeschützten Gebäuden in Klasse G gelten oft Ausnahmen von energetischen Nachrüstpflichten (§ 105 GEG), was im Beratungsgespräch klarzustellen ist.
  • Deutlicher Preisabschlag und lange Vermarktungszeit: Solche Objekte richten sich meist an eine Nische von Sanierungsinteressenten oder Denkmalliebhabern; realistische Preisfindung unter Berücksichtigung hoher Investitionskosten ist zentral.
  • Fördermittel: Gerade bei Klasse G-Objekten lohnt sich der Verweis auf umfassende BEG-Förderprogramme, da die Einsparpotenziale und damit die Fördersummen (z. B. beim Effizienzhaus-Sanierungspfad) besonders hoch sind.

Beispiel aus der Praxis

Ein denkmalgeschütztes Stadthaus Baujahr 1900 mit Einzelöfen und undichten Kastenfenstern erreicht einen Endenergiebedarf von 230 kWh/(m²·a) und wird in Klasse G eingestuft. Der Makler weist auf die denkmalschutzrechtlichen Besonderheiten und Fördermöglichkeiten für eine denkmalgerechte Sanierung hin.

Rechtsgrundlage

  • § 86 GEG – Einteilung der Energieeffizienzklassen im Energieausweis.
  • Anlage 10 GEG – Konkrete Bandbreiten (kWh/(m²·a)) je Effizienzklasse.
  • § 105 GEG – Ausnahmen und Befreiungen, u. a. für denkmalgeschützte Gebäude.

Verwandte Begriffe