Fertigbau
Auch: Fertigbauweise · Fertighausbauweise · Fertighaus
Fertigbau bezeichnet eine Bauweise, bei der wesentliche Bauteile eines Hauses (Wände, Decken, oft auch das Dach) industriell in einer Fabrik vorgefertigt und anschließend auf der Baustelle zusammengesetzt werden. Das bekannteste Beispiel ist das klassische Fertighaus, meist in Holzrahmen- oder Holztafelbauweise.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler ist der Fertigbau eine eigene Marktkategorie mit spezifischen Vor- und Nachteilen gegenüber dem Massivbau, die bei Beratung und Wertermittlung berücksichtigt werden müssen:
- Bauablauf: Nach der Grundstücks- und Fundamentvorbereitung werden die im Werk vorgefertigten Wand- und Deckenelemente per Schwertransport angeliefert und innerhalb weniger Tage montiert ("Richtfest oft schon nach einer Woche"). Der Innenausbau erfolgt anschließend wie beim Massivbau.
- Anbieterlandschaft: Der deutsche Fertighausmarkt wird von spezialisierten Fertighausherstellern dominiert, die meist Komplettpakete (Planung, Herstellung, Montage, teils auch Innenausbau) anbieten – häufig als Bauträgermodell mit Festpreisgarantie.
- Vorteile: Kurze Bauzeit, hohe Kostensicherheit durch Festpreise, gute Energieeffizienz durch werksseitig eingebrachte Dämmung, geringere Wetterabhängigkeit während der Bauphase.
- Nachteile/Praxisrelevanz: Geringere individuelle Gestaltungsfreiheit als beim frei geplanten Massivbau (meist Auswahl aus Typenhäusern mit Variationsmöglichkeiten), am Wiederverkaufsmarkt teils geringere Wertschätzung durch das Vorurteil "weniger wertstabil" – ein Vorurteil, das mit modernen Materialien und Bauweisen heute weitgehend überholt ist. Bei der Wertermittlung älterer Fertighäuser (Baujahr vor 1990) ist auf Bauschadstoffe (z. B. Holzschutzmittel, Asbest in Fassadenplatten) zu achten.
Beispiel aus der Praxis
Eine Familie beauftragt einen Fertighaushersteller mit dem Bau eines Einfamilienhauses zum Festpreis. Nach nur vier Wochen Montagezeit vor Ort steht der Rohbau inklusive Dach, während bei einem vergleichbaren Massivhaus der Rohbau mehrere Monate in Anspruch genommen hätte.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige Rechtsgrundlage; es gelten die allgemeinen bauordnungsrechtlichen Vorschriften sowie – bei Erwerb vom Bauträger – die Regelungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und die VOB/Bauvertragsrecht (§§ 650a ff. BGB).