Feuerungsanlage

Auch: Feuerstätte · Verbrennungsanlage

Eine Feuerungsanlage ist eine technische Anlage, in der feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe verbrannt werden, um Wärme zu erzeugen – etwa Heizkessel, Kaminöfen, Kachelöfen, offene Kamine oder Blockheizkraftwerke. Sie unterliegt sowohl bauordnungs- als auch immissionsschutzrechtlichen Anforderungen.

Ausführliche Erklärung

Der Begriff Feuerungsanlage ist der Oberbegriff für sämtliche gebäudetechnischen Verbrennungsanlagen, unabhängig vom eingesetzten Brennstoff (Öl, Gas, Holz, Pellets, Kohle) oder der Bauart (Zentralheizung, Einzelraumfeuerung, Kraft-Wärme-Kopplung). Rechtlich wird zwischen zwei Regelungsebenen unterschieden:

  • Immissionsschutzrecht: Die 1. BImSchV ("Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen") regelt die Errichtung, Beschaffenheit und den Betrieb von nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung unter 1 Megawatt bei Gas-/Ölfeuerungen (bzw. abgestuften Grenzwerten bei Festbrennstoffen). Sie legt Emissionsgrenzwerte, Anforderungen an die Verbrennungsluftversorgung und wiederkehrende Prüfpflichten fest.
  • Bauordnungsrecht: Die landesrechtlichen Feuerungsverordnungen regeln ergänzend die brandschutztechnisch sichere Aufstellung (Abstände zu brennbaren Bauteilen, Anforderungen an Abgasanlagen).

Größere Feuerungsanlagen (ab bestimmten Leistungsschwellen) fallen aus dem Anwendungsbereich der 1. BImSchV heraus und unterliegen stattdessen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht bzw. der 44. BImSchV für mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (Feuerungswärmeleistung 1 bis 50 MW) – dies betrifft in der Immobilienpraxis vor allem größere Gewerbe- und Industrieobjekte sowie Nahwärmeanlagen.

Für Wohnimmobilien ist die Feuerungsanlage regelmäßiger Gegenstand der Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger sowie – bei Öl- und Gaskesseln – der wiederkehrenden Abgasmessung.

Beispiel aus der Praxis

In einem Mehrfamilienhaus versorgt ein zentraler Gas-Brennwertkessel im Keller alle Wohnungen mit Wärme. Diese Feuerungsanlage unterliegt der 1. BImSchV und wird jährlich vom Schornsteinfeger auf Emissionswerte und sicheren Betrieb überprüft.

Rechtsgrundlage

  • 1. BImSchV – Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen; regelt Errichtung, Beschaffenheit, Betrieb und Emissionsgrenzwerte.
  • Landesrechtliche Feuerungsverordnungen – bauordnungsrechtliche Anforderungen an die Aufstellung.
  • Bei größeren Anlagen ggf. die 44. BImSchV oder die Genehmigungspflicht nach § 4 BImSchG.

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