Förderung Heizungstausch

Auch: Heizungsförderung · BEG-Heizungsförderung

Die Förderung Heizungstausch ist ein Zuschussprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), mit dem der Staat den Austausch alter, fossil betriebener Heizungen gegen klimafreundliche Heiztechnik wie Wärmepumpen finanziell unterstützt.

Ausführliche Erklärung

Seit der GEG-Novelle 2024 wird der Umstieg auf Heizungen, die überwiegend erneuerbare Energien nutzen, über die KfW gefördert. Grundlage ist eine gestaffelte Fördersystematik: Jeder Eigentümer erhält eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten, unabhängig von Einkommen oder Alter der Altanlage. Hinzu kommt ein Klimageschwindigkeitsbonus von bis zu 20 Prozent beim zügigen Austausch funktionstüchtiger fossiler Heizungen (Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen bzw. mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen); weitere Boni für Effizienz und geringes Einkommen sind möglich. Die Gesamtförderung ist gedeckelt: In der Summe werden höchstens 70 Prozent der Investitionskosten bezuschusst, wobei die KfW maximal 30.000 Euro förderfähige Kosten je Wohneinheit anerkennt – bei voller Ausschöpfung sind das bis zu 21.000 Euro Zuschuss für selbstnutzende Eigentümer der ersten Wohneinheit.

Für Makler und Verkäufer ist die Förderung relevant, weil eine bereits geförderte oder anstehende Heizungsmodernisierung ein werterhaltendes bzw. -steigerndes Argument in der Vermarktung sein kann und Käufer bei älteren Objekten häufig nach dem Sanierungsbedarf und den verbleibenden Fördermöglichkeiten fragen. Da sich Fördersätze, Bonusregelungen und Antragsverfahren im Zeitverlauf ändern können, sollte im Einzelfall der aktuelle Stand bei der KfW geprüft werden.

Beispiel aus der Praxis

Ein Eigentümer tauscht seine 22 Jahre alte Gasheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe aus. Er erhält die Grundförderung von 30 Prozent sowie den Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, insgesamt also 50 Prozent der bis zu 30.000 Euro förderfähigen Kosten als Zuschuss von der KfW.

Rechtsgrundlage

Keine unmittelbare gesetzliche Anspruchsgrundlage im GEG selbst; Grundlage ist die BEG-Förderrichtlinie des Bundes, umgesetzt über die KfW-Förderprogramme zum Heizungstausch.

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