Horizontalsperre

Auch: Horizontalabdichtung · Mauersperrbahn

Eine Horizontalsperre ist eine durchgehende Abdichtungsebene im Mauerwerk, die das kapillare Aufsteigen von Feuchtigkeit aus dem Erdreich in die darüberliegenden Wandbereiche unterbindet. Sie wird entweder bereits beim Neubau als Bahn eingebaut oder bei Bestandsgebäuden nachträglich hergestellt.

Ausführliche Erklärung

Fehlt eine funktionsfähige Horizontalsperre, steigt Feuchtigkeit durch die feinen Poren des Mauerwerks nach oben (kapillarer Transport), was zu Durchfeuchtung von Kellerwänden und im Erdgeschoss angrenzenden Wandbereichen führt. Für die Maklerpraxis relevant:

  • Neubau-Standard: Bei modernen Gebäuden wird die Horizontalsperre als durchgehende Bahn (Bitumen-, Kunststoff- oder Metallbahn) direkt über der Fundamentsohle bzw. im Übergang von Kellermauerwerk zu aufgehendem Mauerwerk eingebaut.
  • Bestandsgebäude ohne Horizontalsperre: Bei vielen Altbauten (insbesondere vor den 1950er-Jahren) fehlt eine Horizontalsperre gänzlich oder sie ist durch Alterung, Rissbildung oder mechanische Beschädigung funktionslos geworden. Typisches Schadensbild sind aufsteigende Feuchte mit Salzausblühungen, abplatzendem Putz und muffigem Geruch im unteren Wandbereich.
  • Nachträgliche Herstellung: Bei bereits errichteten Gebäuden erfolgt die nachträgliche Horizontalsperre meist durch mechanische Verfahren (Einbringen von Blechen oder Kunststoffbahnen im Sägeschnittverfahren, Mauerwerksdurchtrennung mit anschließendem Einbau) oder durch chemische Injektionsverfahren (siehe verwandter Begriff).
  • Praxisrelevanz für Makler: Bei Altbauten mit Kellerfeuchte oder Salzausblühungen im Sockelbereich sollte nach dem Vorhandensein und ggf. dem Zeitpunkt der letzten Sanierung einer Horizontalsperre gefragt werden. Dies ist ein häufiges Sanierungsthema bei der Wertermittlung älterer Bestandsimmobilien und sollte in Exposés bzw. Beratungsgesprächen transparent kommuniziert werden.
  • Kostenrahmen: Nachträgliche Horizontalsperren gehören zu den kostenintensiveren Sanierungsmaßnahmen im Feuchteschutz, abhängig von Verfahren, Mauerwerksdicke und Gebäudeumfang.

Beispiel aus der Praxis

Im Keller eines Altbaus aus den 1930er-Jahren zeigen sich weißliche Salzausblühungen und abblätternder Putz bis etwa 80 cm über dem Boden. Eine Untersuchung ergibt, dass keine funktionsfähige Horizontalsperre vorhanden ist. Der Makler weist Kaufinteressenten auf den Sanierungsbedarf und mögliche Verfahren (mechanisch oder Injektion) hin.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage. Fachlicher Maßstab für die Abdichtung erdberührter Bauteile ist DIN 18533 (Abdichtung von erdberührten Bauteilen); die frühere DIN 18195 ist seit 2017 nur noch eine Begriffsnorm. Ein bekannter Ausfall der Horizontalsperre ist als Sachmangel nach § 434 BGB offenbarungspflichtig.

Verwandte Begriffe