Kellerlichtschacht

Auch: Lichtschacht · Kellerschacht

Ein Kellerlichtschacht ist eine vor einem unterhalb der Geländeoberkante liegenden Kellerfenster angeordnete, nach oben offene Aussparung im Erdreich, die dem Fenster Tageslicht und Belüftung zuführt und den Zugang zur Reinigung ermöglicht.

Ausführliche Erklärung

Da Kellergeschosse in der Regel teilweise oder vollständig unterhalb der Geländeoberkante liegen, benötigen ihre Fenster einen Lichtschacht, um überhaupt Tageslicht und Frischluft zu erhalten. Der Schacht besteht meist aus Beton-Fertigteilen, Kunststoff oder gemauertem Ausbau und wird mit einem Gitterrost oder einer Abdeckung gegen Laub, Schmutz und Sturzgefahr gesichert. Wichtig für die Funktion ist eine ausreichende Drainage am Schachtboden (häufig mit Kiesschüttung und Anschluss an eine Dränleitung), damit sich kein Wasser staut, das sonst über das Kellerfenster ins Gebäude eindringen und Feuchtigkeitsschäden verursachen kann. Die Fensterbrüstung sollte deutlich oberhalb der Schachtsohle liegen, um bei Starkregen einen Sicherheitsabstand zum Wasserstand im Schacht zu gewährleisten.

Für die Immobilienbewertung ist der Zustand von Kellerlichtschächten ein häufig unterschätztes Prüfkriterium: Verstopfte oder undichte Drainagen zählen zu den klassischen Ursachen für feuchte Kellerwände. In Einzelfällen kann ein ausreichend groß dimensionierter Lichtschacht auch als zweiter Rettungsweg (Notausstieg) aus einem Kellergeschoss mit Aufenthaltsraum dienen; ob dies im konkreten Fall anerkannt wird, ist keine bundeseinheitlich normierte Frage, sondern liegt im Ermessen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und wird von den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung bestimmt.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Besichtigung eines Einfamilienhauses stellt der Gutachter fest, dass mehrere Kellerlichtschächte zugewachsen und ohne funktionierende Drainage sind. Er weist darauf hin, dass dies die feuchten Stellen an der Kelleraußenwand erklärt und vor dem Verkauf saniert werden sollte.

Rechtsgrundlage

Eine bundeseinheitliche Einzelnorm für Kellerlichtschächte existiert nicht. Allgemeine Anforderungen an Belichtung und Belüftung von Aufenthaltsräumen im Keller sowie an eine mögliche Nutzung als zweiten Rettungsweg ergeben sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen; die Ausführung der Abdichtung und Dränung orientiert sich an den anerkannten Regeln der Technik für erdberührte Bauteile.

Verwandte Begriffe