Parkett

Auch: Parkettboden · Holzfußboden

Parkett ist ein Fußbodenbelag aus massiven oder mehrschichtig verleimten Holzelementen, die in verschiedenen Verlegemustern wie Schiffsboden, Fischgrät oder Würfelparkett verlegt werden. Er zählt zu den hochwertigsten Fußbodenbelägen.

Ausführliche Erklärung

Man unterscheidet zwei Grundtypen:

  • Massivparkett: vollständig aus Holz gefertigt, mehrfach abschleifbar und daher besonders langlebig.
  • Fertigparkett/Mehrschichtparkett: eine Echtholz-Nutzschicht auf einer Trägerplatte, meist schwimmend verlegt, günstiger in der Anschaffung und mit geringerer Aufbauhöhe.

Typische Verlegemuster sind Schiffsboden (parallele Dielen), Fischgrät, Würfelparkett und Landhausdiele. Häufig verwendete Holzarten sind Eiche (robust, Standard), Nussbaum und Buche sowie edlere, aber empfindlichere Hölzer wie Kirschbaum. Die Pflege erfolgt je nach Oberflächenbehandlung durch regelmäßiges Ölen/Wachsen oder durch eine Lackversiegelung; Parkett reagiert empfindlich auf stehende Nässe und starke Sonneneinstrahlung, die zu Farbveränderungen führen kann.

Für Makler relevant: Parkett gilt als wertsteigerndes Ausstattungsmerkmal. Bei der Besichtigung sollten Zustand (Kratzer, Abnutzung, Fugenbildung durch zu trockene Raumluft) und Verlegeart (schwimmend oder vollflächig verklebt) geprüft werden. Die Kombination mit Fußbodenheizung ist nur bei geeigneten, für Wärmeleitung zugelassenen Parkettarten und geringer Aufbauhöhe uneingeschränkt möglich.

Beispiel aus der Praxis

In einer sanierten Altbauwohnung wurde das originale Eichenparkett im Fischgrätmuster aufgearbeitet. Der Makler hebt dies als besonderes, wertsteigerndes Ausstattungsmerkmal im Exposé hervor.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. DIN 18356 (VOB Teil C, Parkettarbeiten) regelt als Fachnorm die ordnungsgemäße Ausführung.

Verwandte Begriffe