Rechtsschutzversicherung

Auch: Privater Rechtsschutz · Rechtsschutzpolice

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt für Privatpersonen die Kosten von Rechtsstreitigkeiten – etwa Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten – in den vertraglich vereinbarten Rechtsgebieten. Für Immobilieneigentümer und Mieter ist insbesondere der Baustein "Wohnen und Mieten" relevant, der Streitigkeiten aus dem Miet- oder Grundeigentumsverhältnis abdeckt.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist die Rechtsschutzversicherung ein häufiges Beratungsthema bei Vermietern, Käufern und Mietern:

  • Leistungsbausteine: Üblich sind unter anderem Privat-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz sowie der für Immobilien besonders relevante Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (auch Mietrechtsschutz genannt), der Streitigkeiten über Mieterhöhungen, Kündigungen, Nebenkostenabrechnungen oder Nachbarschaftskonflikte abdeckt.
  • Ausschlüsse: Klassisch ausgeschlossen sind Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Errichtung oder wesentlichen Umbauten von Grundeigentum sowie mit Bauplanungs- und Finanzierungsvorhaben – solche Risiken werden häufig nur gegen Aufpreis als "Baurechtsschutz" eingeschlossen.
  • Wartezeiten: Für den Rechtsschutz bei Miet- und Grundstücksangelegenheiten gilt regelmäßig eine vertragliche Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsschluss, bevor Versicherungsschutz für neu entstehende Streitigkeiten besteht.
  • Deckungszusage: Vor Beauftragung eines Anwalts muss der Versicherungsnehmer in der Regel eine Deckungszusage des Versicherers einholen; ohne diese besteht das Risiko, die Kosten selbst tragen zu müssen.
  • Relevanz für den Makler: Eigentümer, die selbst vermieten, profitieren von einem Mietrechtsschutz insbesondere bei Auseinandersetzungen über Kündigungen, Räumungsklagen oder Betriebskostenabrechnungen, während Mieter ihn bei Streitigkeiten über Mängel oder Mieterhöhungen nutzen können.

Beispiel aus der Praxis

Ein privater Vermieter gerät mit seinem Mieter in einen Streit über eine Mieterhöhung nach Modernisierung. Da er eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Wohnen und Mieten abgeschlossen hat, holt er vor Beauftragung eines Anwalts eine Deckungszusage des Versicherers ein und muss die Verfahrenskosten im Streitfall nicht selbst tragen.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsschutzversicherung ist als Vertragstyp im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verankert; konkrete Leistungen, Ausschlüsse und Wartezeiten ergeben sich aus den vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) des jeweiligen Versicherers.

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