Rundholzbau

Auch: Rundholzbauweise · Rundbohlenbauweise · Blockbohlenbauweise

Der Rundholzbau ist eine Blockbauweise, bei der Wände aus horizontal übereinandergestapelten, runden oder nur leicht bearbeiteten Baumstämmen errichtet werden. Die Stämme sind an den Ecken meist überblattet oder verkämmt und übernehmen zugleich tragende und raumabschließende Funktion.

Ausführliche Erklärung

Beim Rundholzbau werden ganze, entrindete Baumstämme (meist Fichte, Kiefer oder Lärche) in ihrer natürlichen Rundform oder mit nur geringer Bearbeitung waagerecht übereinander zu Wänden geschichtet. Anders als beim Blockbohlenbau, bei dem die Stämme rechteckig zugeschnitten (gesägt) werden, bleibt beim Rundholzbau der runde Querschnitt des Stammes weitgehend erhalten, was eine charakteristische, rustikale Optik ergibt.

Konstruktive Merkmale:

  • Eckverbindungen: Klassisch durch Überblattung, Verkämmung oder Schwalbenschwanzverbindungen, wodurch die Wände gegenseitig ausgesteift werden.
  • Setzverhalten: Da Holz quer zur Faser arbeitet, "setzt" sich ein Rundholzbau in den ersten Jahren nach Errichtung um mehrere Zentimeter ab (Schwinden des Holzes) – Tür- und Fensterzargen müssen dies konstruktiv berücksichtigen (Setzschlitze, gleitende Auflager).
  • Wärmedämmung: Massives Rundholz besitzt aufgrund seiner Materialstärke eine gewisse Eigendämmung, erreicht aber ohne zusätzliche Innendämmung häufig nicht die heutigen energetischen Anforderungen des GEG, weshalb bei Neubauten oft Zusatzdämmungen kombiniert werden.

Praxisrelevanz für den Makler:

  • Rundholzhäuser sind in Deutschland vor allem als Ferienhäuser, Wochenendhäuser, Blockhütten oder in ländlichen/touristischen Regionen anzutreffen; sie bilden eine Nische mit eigener Käuferzielgruppe (Liebhaber, Selbstversorger, Feriendomizile).
  • Bei der Bewertung ist der Zustand des Holzes entscheidend: Feuchtigkeitsschäden, Insektenbefall (Bockkäfer) und Fäulnis an der Fassade oder im Sockelbereich mindern den Wert erheblich und sollten fachlich (Holzschutzgutachten) geprüft werden.
  • Der GEG-Nachweis (Gebäudeenergiegesetz) kann bei älteren Rundholzhäusern ohne nachträgliche Dämmung eine Herausforderung darstellen, was bei Verkauf und Energieausweis zu berücksichtigen ist.

Beispiel aus der Praxis

Ein Ferienhausanbieter im Bayerischen Wald vermarktet mehrere Rundholzhäuser aus massiven Fichtenstämmen mit traditioneller Eckverkämmung. Für den Verkauf an Endkunden wird ein aktuelles Holzschutzgutachten sowie der Energieausweis mit ausgewiesenem U-Wert der Außenwände beigefügt.

Rechtsgrundlage

  • DIN EN 1995 (Eurocode 5) – Bemessung von Holzbauwerken.
  • Landesbauordnungen – brandschutzrechtliche und statische Anforderungen an Holzkonstruktionen.
  • GEG (Gebäudeenergiegesetz) – energetische Mindestanforderungen, auch bei Bestandssanierung relevant.

Keine spezielle immobilienrechtliche Rechtsgrundlage; der Rundholzbau ist ein bautechnischer Konstruktionsbegriff.

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