Terrorschadenausschluss

Auch: Terrorklausel

Der Terrorschadenausschluss ist eine Klausel in Gebäude- und Sachversicherungen, wonach Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch terroristische Handlungen verursacht werden, ganz oder teilweise vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. In vielen Verträgen wird der Ausschluss durch eine begrenzte Rückdeckung über spezialisierte Pools wieder eingeschränkt.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist der Terrorschadenausschluss vor allem bei größeren Gewerbeimmobilien, Objekten in prominenten Lagen oder bei hohen Versicherungssummen relevant, weniger bei durchschnittlichen Wohnimmobilien:

  • Hintergrund: Nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 haben Rückversicherer weltweit das Ausmaß möglicher Terrorschäden neu bewertet und in vielen Sachversicherungsverträgen einen weitgehenden Ausschluss terrorbedingter Schäden eingeführt, da solche Kumulrisiken kaum kalkulierbar sind.
  • Rückversicherungslösungen: Für Deutschland wurde als Reaktion die Extremus AG gegründet, ein Versicherungspool speziell für Terrorschäden an Gebäuden und Betriebsunterbrechungen, der über eine Staatsgarantie des Bundes rückversichert wird. Größere Gewerbeobjekte können über Extremus oder vergleichbare Speziallösungen eine Terrordeckung bis zu hohen Summen (im Milliardenbereich für den Gesamtmarkt) hinzubuchen.
  • Private Wohngebäudeversicherung: Bei üblichen privaten Wohngebäuden ist die Terrorgefahr in der Praxis meist von untergeordneter Bedeutung; viele Standardverträge schließen zwar Terrorschäden explizit aus, das Risiko wird aber selten separat abgesichert, da es für Wohnimmobilien statistisch gering ist.
  • Abgrenzung zu anderen Ausschlüssen: Anders als der Elementarschadenausschluss (Naturgefahren) betrifft der Terrorschadenausschluss von Menschen verursachte, vorsätzliche Gewaltakte; beide Klauseln folgen aber dem gleichen Prinzip, schwer kalkulierbare Kumulrisiken aus dem Standardvertrag herauszunehmen und nur gegen gesonderte Vereinbarung einzuschließen.
  • Praxisrelevanz für Makler: Bei der Vermittlung von Gewerbe- oder Sonderimmobilien (Hochhäuser, publikumsintensive Objekte, Objekte in exponierten Lagen) sollte der Makler auf das Bestehen oder Fehlen einer Terrordeckung hinweisen, insbesondere wenn institutionelle Käufer oder Finanzierer entsprechende Nachweise verlangen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bürohochhaus in zentraler Innenstadtlage wird über die Standard-Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm und Leitungswasser abgesichert; Schäden durch terroristische Anschläge sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Auf Wunsch des institutionellen Käufers vermittelt der Makler den Kontakt zu einem spezialisierten Versicherer, der über den Extremus-Pool eine ergänzende Terrordeckung bis zu einer vereinbarten Höchstsumme anbietet.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Der Terrorschadenausschluss ist eine vertragliche Klausel, deren Wirksamkeit den allgemeinen AGB-rechtlichen Anforderungen (§§ 305 ff. BGB) unterliegt; eine gesonderte Terrordeckung kann über spezialisierte Marktlösungen wie die Extremus AG hinzugebucht werden.

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