Tragwerk

Auch: Tragstruktur · Tragkonstruktion

Das Tragwerk ist die Gesamtheit aller tragenden Bauteile eines Gebäudes – Fundament, tragende Wände, Stützen, Decken und Dachkonstruktion –, die dafür sorgen, dass sämtliche Lasten sicher aufgenommen und in den Baugrund abgeleitet werden.

Ausführliche Erklärung

Das Tragwerk bildet das statische Grundgerüst eines Bauwerks und wird von nicht tragenden Bauteilen (z. B. Trennwänden, Fassadenverkleidungen) unterschieden. Je nach Bauweise unterscheidet man unter anderem Skelettbauten (z. B. Stahlskelettbau oder Stahlbetonskelettbau mit Stützen und Unterzügen als tragende Elemente und nichttragenden Ausfachungen) und Massivbauten, bei denen tragende Wände selbst die Lasten abtragen. Die Planung des Tragwerks erfolgt durch einen Tragwerksplaner (Statiker) auf Basis der einschlägigen technischen Regelwerke (Eurocodes) und wird im Rahmen der Baugenehmigung durch einen bauaufsichtlich anerkannten Prüfingenieur bzw. die Bauaufsicht geprüft.

Für Immobilienmakler und Käufer ist die Unterscheidung zwischen tragenden und nicht tragenden Bauteilen bei Umbauten entscheidend: Eingriffe in das Tragwerk – etwa das Entfernen einer tragenden Wand zur Schaffung eines offenen Grundrisses – erfordern eine statische Nachweisführung und in der Regel eine Baugenehmigung, während der Rückbau nicht tragender Wände meist genehmigungsfrei möglich ist. Schäden am Tragwerk (z. B. Risse, Durchbiegungen, Korrosion bei Stahlbauteilen) zählen zu den gravierendsten Bauschäden, da sie die Standsicherheit des gesamten Gebäudes betreffen können.

Beispiel aus der Praxis

Ein Käufer möchte in einer Eigentumswohnung zwei Zimmer zu einem großen Wohnraum zusammenlegen. Die Prüfung durch einen Statiker ergibt, dass die Trennwand Teil des Tragwerks ist und Lasten aus dem Dachgeschoss abträgt. Der Durchbruch ist daher nur mit einem statischen Nachweis und einem Unterzug zur Lastumleitung sowie einer Baugenehmigung möglich.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige gesetzliche Definition; die Anforderungen an das Tragwerk ergeben sich aus den bautechnischen Nachweispflichten der Landesbauordnungen sowie den anerkannten Regeln der Technik (Eurocodes/DIN-EN-1990-ff.).

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