Wärmeschutzverglasung
Auch: Isolierverglasung · Mehrscheiben-Isolierglas · Dreifachverglasung · Wärmedämmglas
Wärmeschutzverglasung ist eine Isolierverglasung aus zwei oder drei Glasscheiben mit gasgefülltem Scheibenzwischenraum und einer unsichtbaren Metallbeschichtung, die den Wärmeverlust durch das Fenster stark reduziert. Sie ist heute Standard im Neubau und bei energetischen Modernisierungen.
Ausführliche Erklärung
Wärmeschutzverglasung (auch Wärmedämmglas genannt) unterscheidet sich von einfacher Isolierverglasung durch eine spezielle, hauchdünne Low-E-Beschichtung (Low Emissivity) auf einer der innenliegenden Scheibenoberflächen. Diese Beschichtung lässt kurzwellige Sonnenstrahlung nach innen, reflektiert aber langwellige Wärmestrahlung zurück in den Raum. Zusätzlich ist der Scheibenzwischenraum statt mit Luft meist mit Edelgas (Argon, seltener Krypton) gefüllt, was die Wärmeleitfähigkeit weiter senkt.
Für den Makler relevante Kennzahlen:
- U_g-Wert (Glaswert): Kennziffer für den Wärmedurchgangskoeffizienten der Verglasung allein (in W/(m²K)). Einfache Zweifach-Wärmeschutzverglasung erreicht etwa 1,0–1,3 W/(m²K), Dreifachverglasung liegt bei 0,5–0,8 W/(m²K). Alte Einfachverglasung liegt dagegen bei 5–6 W/(m²K).
- U_w-Wert (Fensterwert): Bezieht Rahmen und Glas gemeinsam ein und ist die für den Energieausweis maßgebliche Größe.
- g-Wert: Gesamtenergiedurchlassgrad, gibt an, wie viel Sonnenenergie durch die Scheibe dringt (relevant für sommerlichen Wärmeschutz).
Marktüblich sind heute Zweifach-Wärmeschutzverglasung (Standard bei Renovierungen bis vor einigen Jahren) und zunehmend Dreifachverglasung, die im Neubau seit Verschärfung des GEG praktisch Pflicht ist, um die geforderten U-Werte der Gebäudehülle zu erreichen. Beim Verkauf älterer Immobilien mit einfacher oder alter Zweifachverglasung ist der Austausch gegen moderne Wärmeschutzverglasung eine der wirtschaftlichsten energetischen Modernisierungsmaßnahmen und wird häufig im Exposé als Modernisierungspotenzial oder bereits umgesetzte Maßnahme angeführt. Der U-Wert der Fenster fließt zudem direkt in die Berechnung des Energieausweises ein.
Praxishinweis für Makler: Käufer und Mieter fragen zunehmend gezielt nach dem Verglasungstyp, da er sowohl die Heizkosten als auch den Wohnkomfort (kalte Oberflächen, Zugluft, Kondenswasserbildung) beeinflusst. Eine Nachrüstung ist bei intakten Rahmen oft ohne kompletten Fenstertausch möglich (Glasaustausch), bei alten Holz- oder Stahlrahmen ist meist der komplette Fenstertausch wirtschaftlicher.
Beispiel aus der Praxis
Ein Einfamilienhaus aus den 1980er-Jahren verfügt noch über einfache Isolierverglasung mit U_g-Wert 2,8 W/(m²K). Der Verkäufer lässt vor der Vermarktung alle Fenster gegen moderne Dreifach-Wärmeschutzverglasung mit U_w-Wert 0,9 W/(m²K) austauschen. Dies verbessert die Energieeffizienzklasse im Energieausweis und lässt sich im Exposé als werterhöhendes Modernisierungsargument nutzen.
Rechtsgrundlage
- Gebäudeenergiegesetz (GEG): Legt Mindestanforderungen an den Wärmeschutz von Bauteilen inklusive Fenstern bei Neubau und größeren Sanierungen fest; U-Werte der Verglasung fließen in die Gesamtenergiebilanz des Gebäudes ein.
- DIN EN 673: Norm zur Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten von Verglasungen.