Abrisskosten

Auch: Abbruchkosten

Abrisskosten sind die Kosten, die für den vollständigen oder teilweisen Rückbau eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage einschließlich Entkernung, Abbruch und fachgerechter Entsorgung des Bauschutts anfallen.

Ausführliche Erklärung

Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung eines Projekts, das den Abriss eines Bestandsgebäudes voraussetzt – etwa bei der Nachverdichtung eines Grundstücks oder dem Ersatzneubau eines nicht mehr wirtschaftlich sanierbaren Altbaus –, bilden die Abrisskosten einen eigenen, oft nicht unerheblichen Kostenblock. Sie setzen sich typischerweise aus mehreren Komponenten zusammen: der Entkernung (Entfernung von Schadstoffen wie Asbest oder PAK-haltigen Materialien, technischen Anlagen und wiederverwertbaren Bauteilen), dem eigentlichen maschinellen oder händischen Rückbau der Bausubstanz, der Trennung und fachgerechten Entsorgung der Abbruchmaterialien nach Abfallarten sowie gegebenenfalls Kosten für Sicherungsmaßnahmen an Nachbargebäuden, etwa bei Reihen- oder Doppelhäusern.

Die Höhe der Abrisskosten wird maßgeblich von der Gebäudekubatur, der Bauweise (z. B. massiv versus Fachwerk), dem Vorhandensein von Schadstoffen, der Zugänglichkeit des Grundstücks sowie den regional unterschiedlichen Entsorgungs- und Deponiekosten bestimmt. Nach der Kostengliederung der DIN 276 fallen Abrisskosten überwiegend in die Kostengruppe 200 (Vorbereitende Maßnahmen), sofern der Abbruch der Vorbereitung eines Neubaus dient; sie sind damit von den eigentlichen Bauwerkskosten (KG 300/400) abzugrenzen.

Für Projektentwickler und Investoren sind realistisch kalkulierte Abrisskosten ein wichtiger Faktor bei der Grundstücksankaufsprüfung: Wird ein Grundstück mit sanierungsunwürdigem Altbestand erworben, muss der Kaufpreis die zu erwartenden Abrisskosten berücksichtigen, damit die Gesamtkalkulation des Neubauprojekts wirtschaftlich bleibt. Bei Altlastenverdacht im Baugrund oder besonders schadstoffbelasteten Bestandsgebäuden können die tatsächlichen Kosten die ursprüngliche Schätzung deutlich übersteigen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Projektentwickler kalkuliert für ein sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit Asbestbelastung in der Dacheindeckung Abrisskosten von rund 25.000 Euro, bestehend aus Schadstoffsanierung, maschinellem Rückbau und Entsorgung des Bauschutts. Diese Summe fließt als eigener Kostenposten in die Wirtschaftlichkeitsberechnung des geplanten Neubauprojekts ein.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige gesetzliche Regelung. Der zugrundeliegende Abbruch unterliegt den Genehmigungs- oder Anzeigepflichten der jeweiligen Landesbauordnung; die Entsorgung der Abbruchmaterialien richtet sich nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und den einschlägigen Abfallvorschriften. Kostenmäßig orientiert sich die Zuordnung an der DIN 276 (Kostengruppe 200).

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