Agrarstrukturverbesserungsgesetz
Auch: ASVG · Landesagrarstrukturgesetz
Ein Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) ist ein landesrechtliches Gesetz – etwa in Baden-Württemberg –, das den bundesrechtlichen Rahmen des Grundstücksverkehrsgesetzes für land- und forstwirtschaftliche Flächen ergänzt und zusätzliche Genehmigungs- und Kontrollvorgaben für Grundstücksgeschäfte enthält.
Ausführliche Erklärung
Der Handel mit landwirtschaftlichen Grundstücken unterliegt in Deutschland auf Bundesebene dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG), dessen amtlicher Titel „Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe" bereits den agrarstrukturellen Schutzzweck im Namen trägt. Ziel ist es, eine ungünstige Verteilung von Grund und Boden, den Erwerb durch nicht landwirtschaftlich Tätige zu überhöhten Preisen sowie eine unwirtschaftliche Verkleinerung landwirtschaftlicher Betriebe zu verhindern. Grundstücksverkäufe landwirtschaftlicher Flächen ab einer bestimmten Größe bedürfen deshalb der Genehmigung der zuständigen Behörde, die bei Vorliegen bestimmter Versagungsgründe verweigert werden kann; in diesem Fall kann zudem ein siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht zugunsten landwirtschaftlicher Erwerber ausgelöst werden.
Einzelne Bundesländer haben ergänzend eigene Agrarstrukturgesetze erlassen, die den bundesrechtlichen Rahmen um zusätzliche Genehmigungs- und Kontrollregelungen erweitern – etwa das Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) in Baden-Württemberg. Solche Landesgesetze reagieren häufig auf den zunehmenden Kauf landwirtschaftlicher Flächen durch nicht-landwirtschaftliche Investoren und außerlandwirtschaftliches Kapital, der die Bodenpreise regional stark ansteigen lässt und ortsansässigen Landwirten den Zugang zu Flächen erschwert. Für Makler, die land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke vermitteln, ist die Prüfung der jeweils einschlägigen Landesregelung neben dem Grundstücksverkehrsgesetz unverzichtbar, da Verkäufe ohne erteilte Genehmigung schwebend unwirksam bleiben.
Beispiel aus der Praxis
Ein außerlandwirtschaftlicher Investor möchte größere Ackerflächen in Baden-Württemberg erwerben. Neben der grundsätzlichen Genehmigungspflicht nach dem Grundstücksverkehrsgesetz sind zusätzlich die Vorgaben des baden-württembergischen Agrarstrukturverbesserungsgesetzes zu beachten, die den Erwerb durch ortsfremde, nicht landwirtschaftlich tätige Käufer erschweren können.
Rechtsgrundlage
- Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) – Bundesrechtlicher Rahmen zur Genehmigungspflicht land- und forstwirtschaftlicher Grundstücksgeschäfte.
- Agrarstrukturverbesserungsgesetz Baden-Württemberg (ASVG) – Landesrechtliche Ergänzung mit zusätzlichen Genehmigungs- und Kontrollregelungen; vergleichbare Landesgesetze existieren oder werden in anderen Bundesländern diskutiert.