Altlastenkataster

Auch: Bodenbelastungskataster · Altlastenverdachtsflächenkataster

Das Altlastenkataster ist eine von den Umweltbehörden der Bundesländer bzw. Kommunen geführte Datenbank, in der bekannte Altlasten und altlastverdächtige Flächen erfasst werden – etwa ehemalige Industrie-, Deponie- oder Tankstellenstandorte mit möglichen Boden- oder Grundwasserverunreinigungen.

Ausführliche Erklärung

Rechtliche Grundlage für den Umgang mit Altlasten ist das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), das gemeinsam mit den Bodenschutzgesetzen der Länder den Kern des deutschen Bodenschutzrechts bildet. Das BBodSchG definiert die Begriffe Altlast und altlastverdächtige Fläche und regelt Untersuchungs-, Sanierungs- und Störerpflichten, schreibt jedoch selbst kein bundeseinheitliches Kataster vor. Die Erfassung und Führung entsprechender Register obliegt daher den Ländern auf Grundlage ihrer jeweiligen Ausführungsgesetze zum BBodSchG; die Bezeichnung variiert entsprechend (z. B. "Altlastenkataster", "Bodenbelastungskataster", "Altlastenverdachtsflächenkataster").

Im Kataster werden regelmäßig Flächen erfasst, bei denen aufgrund früherer Nutzung (Industrie, Gewerbe, Deponien, Tankstellen, Militär) der Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen besteht, sowie Flächen, auf denen solche Verunreinigungen bereits nachgewiesen und ggf. saniert wurden. Für Immobilientransaktionen ist eine Auskunft aus dem Altlastenkataster – meist beim zuständigen Umweltamt oder der unteren Bodenschutzbehörde erhältlich – ein wichtiger Baustein der Due Diligence: Liegt ein Grundstück im Kataster, kann dies erhebliche Sanierungskosten, Nutzungsbeschränkungen oder eine Störerhaftung des Eigentümers nach sich ziehen, unabhängig davon, ob dieser die Verunreinigung selbst verursacht hat.

Makler sollten Käufer und Verkäufer auf die Möglichkeit einer Katasterabfrage hinweisen, insbesondere bei Grundstücken mit gewerblicher oder industrieller Vornutzung, da die Existenz einer Altlast den Verkehrswert erheblich mindern kann.

Beispiel aus der Praxis

Ein Investor möchte ein ehemaliges Fabrikgrundstück erwerben. Eine Anfrage beim Altlastenkataster der zuständigen Landesbehörde ergibt, dass die Fläche als altlastverdächtig eingestuft ist, weil dort früher eine chemische Reinigung betrieben wurde. Der Investor lässt daraufhin vor Vertragsabschluss ein Bodengutachten erstellen und verhandelt den Kaufpreis unter Berücksichtigung möglicher Sanierungskosten neu.

Rechtsgrundlage

  • Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) – Definiert Altlasten und altlastverdächtige Flächen sowie Untersuchungs- und Sanierungspflichten, ohne selbst ein bundeseinheitliches Kataster vorzuschreiben.
  • Landes-Ausführungsgesetze zum BBodSchG – Regeln Führung und Zuständigkeit für das jeweilige Altlastenkataster auf Länderebene.

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