Barrierefreies Bad

Auch: Altersgerechtes Bad · Behindertengerechtes Bad

Ein barrierefreies Bad ist ein Badezimmer, das so geplant und ausgeführt ist, dass es auch von Menschen mit eingeschränkter Mobilität – etwa Rollstuhlnutzern oder älteren Personen – sicher, ohne fremde Hilfe und mit ausreichend Bewegungsfläche genutzt werden kann.

Ausführliche Erklärung

Maßgebliche technische Grundlage für die Planung barrierefreier Bäder in Deutschland ist die DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Wohnungen). Sie legt unter anderem fest:

  • Bewegungsflächen vor Sanitärobjekten (WC, Waschbecken, Dusche) von in der Regel 120 x 120 cm, bei rollstuhlgerechten Wohnungen 150 x 150 cm.
  • Bodengleiche, schwellenlose Duschen mit rutschhemmendem Belag und geringem Gefälle zum Ablauf.
  • Greif- und Bedienhöhen für Haltegriffe, Waschbecken und Bedienelemente, die auf eine einheitliche Achshöhe abgestimmt sind.
  • Wandverstärkungen, damit nachträglich Haltegriffe an WC, Dusche und Wanne montiert werden können.
  • Informationsvermittlung über mindestens zwei Sinne (z. B. visueller Kontrast zwischen Boden und Duschfläche zusätzlich zur taktilen Wahrnehmung).

Rechtlich verbindlich wird die DIN 18040-2 nur, soweit sie durch Landesbauordnungen oder Förderbedingungen (z. B. bei öffentlich geförderten Wohnungen) für verbindlich erklärt wird; im frei finanzierten privaten Wohnungsbau ist sie in der Regel eine freiwillige, aber empfohlene Planungsgrundlage. Für Maklerinnen und Makler ist ein barrierefreier oder barrierearmer Bad-Umbau ein relevantes Verkaufs- und Vermietungsargument im Kontext des demografischen Wandels und kann über Förderprogramme bezuschusst werden (siehe Fördermittel-Check).

Beispiel aus der Praxis

Ein Ehepaar plant den altersgerechten Umbau seines Badezimmers, um dort möglichst lange selbstständig wohnen zu können. Nach den Vorgaben der DIN 18040-2 wird eine bodengleiche Dusche mit 120 x 120 cm Bewegungsfläche sowie Haltegriffen neben WC und Dusche eingebaut.

Rechtsgrundlage

  • DIN 18040-2 – Planungsnorm für barrierefreies Bauen in Wohnungen, einschließlich Anforderungen an barrierefreie Sanitärräume; verbindlich nur, soweit landesrechtlich oder durch Förderbedingungen vorgeschrieben.

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