Barrierefreies Bauen
Auch: Barrierefreie Bauweise
Barrierefreies Bauen bezeichnet die Planung und Errichtung von Gebäuden so, dass sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Grundlage sind die Normenreihe DIN 18040 sowie die Barrierefreiheitsvorgaben der Landesbauordnungen.
Ausführliche Erklärung
Für Makler gewinnt barrierefreies Bauen angesichts des demografischen Wandels und der wachsenden Nachfrage nach altersgerechtem Wohnen zunehmend an Vermarktungsrelevanz. Die zentrale technische Grundlage bildet die DIN 18040 in drei Teilen:
- DIN 18040-1 – öffentlich zugängliche Gebäude (z. B. Verwaltungs-, Gesundheits- und Verkaufsgebäude).
- DIN 18040-2 – Wohnungen: regelt die barrierefreie Erschließung des Grundstücks und Gebäudes sowie die Gestaltung von Wohnräumen, insbesondere Bädern; unterscheidet zwischen „barrierefrei" und dem strengeren Standard „barrierefrei und uneingeschränkt rollstuhlgerecht".
- DIN 18040-3 – öffentlicher Verkehrs- und Freiraum.
Typische bauliche Merkmale sind schwellenlose Zugänge, ausreichend breite Türen und Bewegungsflächen, unterfahrbare Waschtische, bodengleiche Duschen sowie Aufzüge oder Rampen anstelle von Treppen. Die Landesbauordnungen schreiben barrierefreies Bauen verpflichtend insbesondere für öffentlich zugängliche Gebäude sowie – je nach Bundesland – für einen Mindestanteil an Wohnungen in Mehrfamilienhäusern vor.
Für die Immobilienvermarktung ist relevant, dass barrierefreie oder barrierearme Ausstattung (schwellenloser Zugang, bodengleiche Dusche, Aufzug) als werterhaltendes und zielgruppenerweiterndes Merkmal beworben werden kann, insbesondere bei Objekten, die für ältere Käufer oder Mieter attraktiv sein sollen. Mieter haben zudem einen gesetzlichen Anspruch, bauliche Barrierefreiheitsmaßnahmen auf eigene Kosten vom Vermieter genehmigen zu lassen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauträger plant ein Mehrfamilienhaus mit Aufzug, schwellenlosen Wohnungseingängen und bodengleichen Duschen in allen Erdgeschosswohnungen, um die Anforderungen der Landesbauordnung an barrierefreies Bauen zu erfüllen und gleichzeitig eine zusätzliche Käufergruppe – etwa ältere Käufer mit Mobilitätseinschränkungen – anzusprechen.
Rechtsgrundlage
- DIN 18040 (Teile 1-3) – technische Norm mit den maßgeblichen Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen in öffentlichen Gebäuden, Wohnungen sowie im öffentlichen Raum.
- Konkrete Bauverpflichtungen ergeben sich ergänzend aus den jeweiligen Landesbauordnungen, die auf die DIN 18040 Bezug nehmen.