Schwellenloser Zugang

Auch: Stufenloser Zugang · Türschwellenfreier Zugang

Schwellenloser Zugang bezeichnet die stufen- und schwellenfreie Gestaltung von Gebäudeeingängen und Raumübergängen, sodass diese von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ohne fremde Hilfe überwunden werden können.

Ausführliche Erklärung

Der schwellenlose Zugang ist ein zentrales Element des barrierefreien Bauens und betrifft insbesondere Hauseingänge, Balkon- und Terrassentüren sowie Übergänge zwischen unterschiedlich genutzten Innenräumen (z. B. in bodengleiche Duschen). Nach den Anforderungen der DIN 18040-2 an barrierefreie Wohnungen sollen Türschwellen möglichst vollständig entfallen; wo dies aus technischen Gründen – etwa zum Schutz vor Schlagregen – nicht möglich ist, gelten enge Grenzwerte für die maximal zulässige Schwellenhöhe.

Bautechnisch erfordert ein schwellenloser Zugang eine sorgfältige Detailplanung, insbesondere eine funktionierende Abdichtung gegen Feuchtigkeit trotz fehlender Schwellenhöhe, etwa durch Entwässerungsrinnen, geneigte Bodenbeläge oder spezielle schwellenlose Türsysteme mit integrierter Dichtung. Auch die angrenzenden Außenflächen müssen mit möglichst geringem Gefälle (in der Regel bis 3 %) an den Eingang heranführen, damit die Barrierefreiheit durchgängig gewährleistet ist.

Für die Immobilienvermarktung ist der schwellenlose Zugang ein zunehmend nachgefragtes Ausstattungsmerkmal, insbesondere bei Objekten für ältere Käufer, Menschen mit Behinderung oder Familien mit Kinderwagen. Fehlt er im Bestand, kann seine Nachrüstung – etwa durch Rampen oder abgesenkte Türschwellen – ein wertsteigerndes Argument bei der Vermarktung sein.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Sanierung eines Mehrfamilienhauses wird der bisherige Hauseingang mit einer 8 cm hohen Stufe durch einen schwellenlosen Zugang mit vorgelagerter Rampe ersetzt, um die Wohnungen im Erdgeschoss auch für Rollstuhlfahrer und Rollatornutzer barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage

  • DIN 18040-2 – Barrierefreies Bauen, Wohnungen; enthält die technischen Anforderungen an schwellenlose bzw. schwellenarme Zugänge und zulässige Restschwellenhöhen.
  • Verbindliche Bauverpflichtungen ergeben sich ergänzend aus den jeweiligen Landesbauordnungen für bestimmte Gebäudekategorien.

Verwandte Begriffe