Baugebiet

Auch: Baugebietstyp

Ein Baugebiet ist eine im Bebauungsplan festgesetzte Fläche, für die eine bestimmte Art der baulichen Nutzung gilt. Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) definiert dazu einen abschließenden Katalog von Baugebietstypen mit jeweils eigenen Zulässigkeitsregeln.

Ausführliche Erklärung

Setzt eine Gemeinde in einem Bebauungsplan ein Baugebiet fest, greift sie auf die in § 1 Abs. 2 BauNVO abschließend aufgezählten Gebietstypen zurück:

  • Kleinsiedlungsgebiete (WS)
  • Reine Wohngebiete (WR) und allgemeine Wohngebiete (WA)
  • Besondere Wohngebiete (WB)
  • Dorfgebiete (MD) und dörfliche Wohngebiete (MDW)
  • Mischgebiete (MI)
  • Urbane Gebiete (MU)
  • Kerngebiete (MK)
  • Gewerbegebiete (GE) und Industriegebiete (GI)
  • Sondergebiete (SO), z. B. für Einkaufszentren, Klinikgebiete oder Hochschulen

Jeder Gebietstyp ist in den §§ 2 bis 11 BauNVO mit eigenen Regeln zur allgemein und ausnahmsweise zulässigen Nutzung ausgestaltet: Ein reines Wohngebiet (§ 3 BauNVO) lässt praktisch nur Wohnnutzung zu, ein Mischgebiet (§ 6 BauNVO) Wohnen und nicht störendes Gewerbe nebeneinander, ein Industriegebiet (§ 9 BauNVO) vor allem emittierende gewerbliche Anlagen. Mit der Festsetzung eines Baugebiets ist damit sowohl die zulässige Art der Nutzung als auch – über das jeweils festgesetzte Maß der baulichen Nutzung – die zulässige Bebauungsintensität vorgegeben.

Für Makler ist die Kenntnis des Baugebietstyps essenziell, um Anfragen realistisch einzuschätzen: In einem reinen Wohngebiet ist etwa eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss in der Regel nicht ohne Weiteres zulässig, während sie in einem Mischgebiet oder urbanen Gebiet regelmäßig möglich ist.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bebauungsplan weist eine Fläche als allgemeines Wohngebiet (WA) aus. Zulässig sind hier Wohngebäude sowie ausnahmsweise auch kleinere Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs; ein größerer Gewerbebetrieb mit störenden Emissionen wäre hier hingegen unzulässig und müsste in einem entsprechend ausgewiesenen Gewerbe- oder Industriegebiet errichtet werden.

Rechtsgrundlage

  • § 1 BauNVO – Definiert die abschließend aufgezählten Baugebietstypen.
  • §§ 2 bis 11 BauNVO – Regeln für jeden Gebietstyp die allgemein und ausnahmsweise zulässige Art der Nutzung.

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