Bauhaus-Architektur

Auch: Bauhausstil · Bauhaus-Stil

Die Bauhaus-Architektur ist ein von der 1919 in Weimar gegründeten Kunst- und Designschule „Staatliches Bauhaus" ausgehender Baustil, der durch klare geometrische Formen, Flachdächer, Funktionalität und den Verzicht auf dekorativen Zierrat gekennzeichnet ist.

Ausführliche Erklärung

Das Bauhaus wurde 1919 von dem Architekten Walter Gropius in Weimar als Schule für Architektur, Kunst und Design gegründet und zog 1925 nach Dessau um. Sein Leitgedanke war die Verbindung von Kunst und Handwerk zu einer neuen, industriell reproduzierbaren Formensprache: Gropius formulierte das Ziel, dass „das Endziel aller bildnerischen Tätigkeit der Bau" sei. Aus dieser Idee entwickelte sich ein Baustil, der Ornamentik konsequent ablehnte und stattdessen auf klare, kubische Baukörper, große Fensterflächen, Flachdächer, weiße oder schlichte Fassaden und eine funktionale Grundrissgestaltung setzte.

In der Immobilienpraxis begegnet man dem Begriff „Bauhaus-Architektur" in zwei Zusammenhängen: Zum einen bei historischen Bauhaus-Bauten aus den 1920er- und 1930er-Jahren, die oft unter Denkmalschutz stehen und besonderen Auflagen bei Sanierung und Umbau unterliegen. Zum anderen wird der Begriff heute als Vermarktungsbezeichnung für moderne Neubauten verwendet, die den Bauhaus-Stil zitieren – etwa kubische Flachdachhäuser mit reduzierter, klarer Formensprache, ohne dass eine formale Verbindung zur historischen Bauhaus-Schule besteht.

Für Makler ist wichtig, bei denkmalgeschützten Bauhaus-Originalen die damit verbundenen Beschränkungen (z. B. bei Fassaden- oder Fensteraustausch) transparent zu kommunizieren, während bei Neubauten im „Bauhausstil" lediglich eine gestalterische Anlehnung, aber keine rechtliche Schutzkategorie vorliegt.

Beispiel aus der Praxis

Eine Maklerin vermarktet ein denkmalgeschütztes Wohnhaus aus den 1930er-Jahren im original Bauhausstil mit Flachdach und Fensterbändern. Käufer müssen bei geplanten Modernisierungen die Auflagen der Denkmalschutzbehörde beachten. Parallel bietet sie einen modernen Neubau „im Bauhausstil" an, der ähnlich schlicht gestaltet ist, aber keinerlei denkmalrechtlichen Einschränkungen unterliegt.

Rechtsgrundlage

Keine eigene rechtliche Grundlage für den Baustil als solchen. Bei historischen Bauhaus-Gebäuden können die landesrechtlichen Denkmalschutzgesetze greifen, wenn ein Objekt als Baudenkmal eingetragen ist.

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