Funktionalismus

Auch: Funktionalistische Architektur

Funktionalismus ist eine seit den 1920er Jahren einflussreiche Architekturströmung, nach der die äußere Form eines Gebäudes konsequent aus seinem Nutzungszweck und seiner Konstruktion abgeleitet werden soll – zusammengefasst im Leitsatz „Form follows function".

Ausführliche Erklärung

Der Funktionalismus entstand als Gegenbewegung zum vorherigen Historismus mit seinem oft rein dekorativen Formenkanon. Prägend waren u. a. die Bauhaus-Schule sowie die Neue Sachlichkeit; zentrale Vertreter der Bewegung waren unter anderem Walter Gropius, Ludwig Mies van der Rohe und Le Corbusier. Charakteristische Merkmale funktionalistischer Gebäude sind klare, kubische Baukörper, flache Dächer, große Fensterflächen, offene Grundrisse sowie der weitgehende Verzicht auf Ornamente und historisierende Fassadendekoration.

Konstruktiv ermöglichten Stahlbeton- und Stahlskelettbauweisen dem Funktionalismus erst die charakteristische Leichtigkeit und Öffnung der Fassade, da tragende Wände zugunsten eines Tragskeletts entfielen und Fenster nicht mehr durch die Statik begrenzt waren. Der Funktionalismus prägte in Deutschland vor allem den Siedlungs- und Wohnungsbau der 1920er Jahre sowie später Bürogebäude und öffentliche Bauten der Nachkriegszeit.

Für Makler ist die stilistische Einordnung eines Gebäudes als funktionalistisch relevant für die Vermarktung (Zielgruppen mit Interesse an klassischer Moderne, Bauhaus-Ästhetik) sowie potenziell für den Denkmalschutz, da zahlreiche funktionalistische Bauten der 1920er bis 1960er Jahre inzwischen als erhaltenswerte Zeugnisse der Architekturgeschichte unter Denkmalschutz stehen.

Beispiel aus der Praxis

Eine unter Denkmalschutz stehende Siedlung im funktionalistischen Stil der 1920er Jahre mit flachen Dächern, weißen Putzfassaden und durchgehenden Fensterbändern wird als besonderes architekturhistorisches Merkmal in der Vermarktungsbeschreibung der Wohnungen hervorgehoben.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage; Funktionalismus ist eine kunst- und architekturgeschichtliche Stilbezeichnung ohne eigenständige rechtliche Regelung. Bei denkmalgeschützten Objekten gelten die allgemeinen denkmalschutzrechtlichen Vorschriften der Länder.

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