Baustelleneinrichtung
Auch: BE · Baustelleninfrastruktur
Die Baustelleneinrichtung umfasst alle vorübergehenden baulichen und technischen Vorkehrungen, die notwendig sind, damit auf einer Baustelle gearbeitet werden kann – von Kran und Baustromanschluss über Container bis zu Absperrungen und Lagerflächen. Sie wird vor Baubeginn geplant und nach Fertigstellung wieder zurückgebaut.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist die Baustelleneinrichtung vor allem bei der Beurteilung von Bauprojekten (Neubau, Sanierung) und bei der Einschätzung von Lärm-, Staub- und Zufahrtsbeeinträchtigungen für Nachbarimmobilien relevant.
Typische Bestandteile:
- Baustellenlogistik: Kräne, Bauaufzüge, Lagerflächen für Material, Zufahrtswege für Lkw und Baumaschinen.
- Versorgung: Baustromanschluss, Bauwasseranschluss, sanitäre Anlagen (Baustellentoiletten), Beleuchtung.
- Personalunterkünfte: Baucontainer als Baubüro, Pausen- und Umkleideräume, Sanitätscontainer.
- Sicherung: Bauzäune, Absperrungen, Beschilderung, Baustellenbeleuchtung zur Unfallverhütung.
- Entsorgung: Container für Bauschutt und Baumischabfälle, Trennung nach Abfallarten gemäß Gewerbeabfallverordnung.
Die Kosten der Baustelleneinrichtung werden in der Kalkulation meist als eigene Position ("BE-Kosten") ausgewiesen und liegen je nach Projektgröße zwischen 3 % und 10 % der Bausumme. Für Makler relevant: Bei innerstädtischen Nachverdichtungsprojekten kann eine beengte Baustelleneinrichtung zu erheblichen Einschränkungen bei Zufahrt und Stellplätzen für Anwohner führen, was bei Vermarktung angrenzender Objekte Erwähnung finden sollte.
Rechtlich ist der Bauherr bzw. der von ihm beauftragte Bauleiter für die ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren Betrieb verantwortlich; bei mehreren Gewerken koordiniert ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nach Baustellenverordnung.
Beispiel aus der Praxis
Bei einem Mehrfamilienhaus-Neubau in enger Innenstadtlage wird die Baustelleneinrichtung mit Turmdrehkran, zwei Bürocontainern, Bauzaun zur Straße und einem separaten Baustromanschluss geplant. Da der Gehweg für die Anlieferung teilweise gesperrt werden muss, ist eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis der Kommune erforderlich.
Rechtsgrundlage
- Baustellenverordnung (BaustellV) – Regelt Sicherheits- und Gesundheitsschutzpflichten bei der Einrichtung von Baustellen.
- DIN 18299 (VOB/C) – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen; regelt u. a. das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle als abrechnungsrelevante (Neben-)Leistung.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Grundpflichten des Arbeitgebers zur Gefährdungsbeurteilung.