Baustromanschluss

Auch: Baustromverteiler · Bauzeitiger Stromanschluss

Der Baustromanschluss ist ein vorübergehender Elektroanschluss auf der Baustelle, über den Baumaschinen, Kräne, Beleuchtung und Werkzeuge mit Strom versorgt werden, solange der endgültige Hausanschluss noch nicht fertiggestellt ist. Er wird beim örtlichen Netzbetreiber beantragt und nach Bauende wieder zurückgebaut.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist der Baustromanschluss vor allem als Kostenfaktor und als Indikator für den Baufortschritt relevant, da er in der Regel zu den ersten Erschließungsmaßnahmen einer Baustelle gehört.

Wichtige Punkte:

  • Beantragung: Der Baustromanschluss wird vom Bauherrn oder Elektroinstallateur beim zuständigen Netzbetreiber beantragt; die Bearbeitungszeit kann je nach Region mehrere Wochen betragen und sollte im Bauzeitenplan berücksichtigt werden.
  • Baustromverteiler: Zentrale Schaltschränke (nach VDE-Norm) verteilen den Strom auf der Baustelle sicher an verschiedene Verbraucher und Anschlusspunkte.
  • Kosten: Neben der Anschlussgebühr fallen laufende Kosten für den tatsächlichen Stromverbrauch während der Bauzeit an, die in der Baukostenkalkulation als eigene Position auftauchen.
  • Rückbau: Nach Fertigstellung des dauerhaften Hausanschlusses wird der Baustromanschluss zurückgebaut; die Kosten hierfür sind oft in der Anschlusspauschale enthalten.
  • Sicherheitsanforderungen: Baustromverteiler müssen bestimmte VDE-Sicherheitsstandards erfüllen (Fehlerstromschutzschalter, witterungsfeste Gehäuse), da Baustellen als Feuchträume mit erhöhtem Unfallrisiko gelten.

Für Bauträgerprojekte ist die rechtzeitige Beantragung des Baustromanschlusses ein häufig unterschätzter Faktor, der bei Verzögerungen des Netzbetreibers zu Bauverzögerungen führen kann.

Beispiel aus der Praxis

Beim Neubau eines Einfamilienhauses beantragt der Elektroinstallateur direkt nach Erteilung der Baugenehmigung den Baustromanschluss beim örtlichen Netzbetreiber. Bis zur Freischaltung, die etwa drei Wochen dauert, wird die Baustelle über ein mobiles Notstromaggregat versorgt.

Rechtsgrundlage

  • Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) – Regelt das Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer, auch für temporäre Anschlüsse.
  • VDE-Normen (insbesondere VDE 0100-704) – Sicherheitsanforderungen an elektrische Anlagen auf Baustellen.
  • Landesbauordnungen – Allgemeine Vorgaben zur Erschließung des Baugrundstücks.

Verwandte Begriffe