Bereitstellungszinsen

Auch: Bereitstellungsprovision (Kredit) · Bereitstellungsgebühr · Nichtabnahmezinsen

Bereitstellungszinsen fallen an, wenn ein Käufer ein zugesagtes Darlehen nicht innerhalb der vereinbarten bereitstellungsfreien Zeit abruft – etwa weil sich der Notartermin, der Bau oder die Übergabe verzögern. Die Bank berechnet dafür einen zusätzlichen Zinssatz auf den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag.

Ausführliche Erklärung

Für Makler sind Bereitstellungszinsen vor allem bei Verzögerungen im Kaufabwicklungsprozess oder bei Neubauprojekten mit gestaffelten Zahlungsplänen relevant:

  • Bereitstellungsfreie Zeit: Banken gewähren üblicherweise 6 bis 12 Monate ab Darlehenszusage, in denen kein Bereitstellungszins anfällt. Wird das Darlehen innerhalb dieser Frist vollständig abgerufen, entstehen keine zusätzlichen Kosten.
  • Höhe der Bereitstellungszinsen: Nach Ablauf der bereitstellungsfreien Zeit verlangen Banken meist rund 0,25 % pro Monat auf den nicht abgerufenen Betrag, was einem Jahreszins von etwa 3 % entspricht – zusätzlich zum eigentlich vereinbarten Sollzins.
  • Typische Auslöser: Verzögerungen entstehen häufig durch Bauverzögerungen bei Neubauprojekten mit Zahlung nach Baufortschritt (MaBV-Ratenplan), durch verspätete Fälligstellung des Kaufpreises im Bestandserwerb (z. B. wegen ausstehender Löschungsbewilligungen) oder durch verzögerte Übergabetermine.
  • Verhandlungsspielraum: Die Länge der bereitstellungsfreien Zeit ist bei Vertragsabschluss verhandelbar – bei absehbar längeren Bauzeiten oder komplexer Abwicklung sollte der Käufer eine längere bereitstellungsfreie Frist vereinbaren, um Zusatzkosten zu vermeiden.
  • Praxisrelevanz für den Makler: Da Verzögerungen im Kaufprozess (z. B. durch Grundbuchamt oder Finanzierungsprobleme des Käufers) unmittelbar Bereitstellungszinsen auslösen können, sollte der Makler realistische Zeitpläne kommunizieren und den Käufer für dieses Kostenrisiko sensibilisieren.

Beispiel aus der Praxis

Ein Käufer erhält eine Darlehenszusage mit einer bereitstellungsfreien Zeit von sechs Monaten. Wegen Verzögerungen beim Bauträger wird die Wohnung erst neun Monate später übergeben und das restliche Darlehen von 100.000 Euro erst dann abgerufen. Für die drei Monate darüber hinaus berechnet die Bank Bereitstellungszinsen von 0,25 % monatlich, also 750 Euro zusätzlich.

Rechtsgrundlage

  • § 488 BGB – Grundlage des Darlehensvertrags; Bereitstellungszinsen werden als vertragliche Nebenabrede zwischen Bank und Kreditnehmer vereinbart, eine eigene gesetzliche Regelung existiert nicht.

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