Betroffenenrechte
Auch: Rechte der betroffenen Person · DSGVO-Betroffenenrechte
Betroffenenrechte sind die in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankerten Rechte, die jede natürliche Person gegenüber demjenigen hat, der ihre personenbezogenen Daten verarbeitet – im Maklerkontext also Interessenten, Käufer, Verkäufer, Mieter und Vermieter gegenüber dem Makler. Sie umfassen insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.
Ausführliche Erklärung
Für Makler sind Betroffenenrechte keine abstrakte Rechtsmaterie, sondern ein alltäglicher Beratungs- und Compliance-Punkt, da im CRM-System, in E-Mail-Postfächern und Exposé-Datenbanken laufend personenbezogene Daten von Marktteilnehmern verarbeitet werden. Die DSGVO bündelt folgende Einzelrechte:
- Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Anspruch auf Information, ob und welche Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck und an wen sie weitergegeben wurden.
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Unrichtige Daten (z. B. veraltete Kontaktdaten oder falsch erfasste Suchprofile) müssen berichtigt werden.
- Recht auf Löschung/"Vergessenwerden" (Art. 17 DSGVO): Daten sind zu löschen, wenn sie nicht mehr erforderlich sind, die Einwilligung widerrufen wurde oder die Verarbeitung unrechtmäßig war – begrenzt durch gesetzliche Aufbewahrungspflichten (etwa nach dem Geldwäschegesetz).
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Statt einer Löschung können Daten vorübergehend "eingefroren" werden, etwa während die Richtigkeit strittiger Angaben geklärt wird.
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Betrifft vor allem automatisiert und auf Basis einer Einwilligung oder eines Vertrags verarbeitete Daten, die in einem gängigen Format herausgegeben werden müssen.
- Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO): Insbesondere gegen die Verarbeitung zu Zwecken der Direktwerbung (z. B. Newsletter, Objektangebote) kann jederzeit widersprochen werden; danach ist die Verarbeitung zu diesem Zweck unzulässig.
Für die Maklerpraxis wichtig: Jede Ausübung eines Betroffenenrechts löst Fristen aus (Beantwortung grundsätzlich unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, verlängerbar um zwei weitere Monate bei komplexen Anfragen, Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Eine unzureichende oder verspätete Reaktion zählt zu den häufigsten Anlässen für Beschwerden bei den Datenschutzaufsichtsbehörden und kann Bußgelder nach Art. 83 DSGVO nach sich ziehen. Makler sollten daher interne Prozesse (Verantwortlichkeiten, Fristenkontrolle, Identitätsprüfung des Anfragenden) für den Umgang mit Betroffenenanfragen dokumentiert vorhalten.
Beispiel aus der Praxis
Ein ehemaliger Mietinteressent verlangt vom Makler die Löschung seiner Daten, da die Suche längst abgeschlossen ist. Der Makler prüft, ob noch gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, löscht die nicht mehr benötigten Datensätze im CRM-System fristgerecht und bestätigt dies dem Anfragenden schriftlich.
Rechtsgrundlage
- Art. 15 DSGVO – Auskunftsrecht.
- Art. 16 DSGVO – Recht auf Berichtigung.
- Art. 17 DSGVO – Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden").
- Art. 18 DSGVO – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.
- Art. 20 DSGVO – Recht auf Datenübertragbarkeit.
- Art. 21 DSGVO – Widerspruchsrecht.