Beweissicherungsverfahren
Auch: Selbständiges Beweisverfahren
Das Beweissicherungsverfahren (im Gesetz „selbständiges Beweisverfahren" genannt) ermöglicht es, Beweise – etwa den Zustand eines Bauwerks, die Ursache eines Schadens oder erforderliche Reparaturkosten – gerichtlich feststellen zu lassen, bevor oder unabhängig davon, ob ein Hauptprozess geführt wird.
Ausführliche Erklärung
Nach § 485 ZPO kann eine Partei die Einnahme des Augenscheins, die Vernehmung von Zeugen oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen beantragen, wenn der Gegner zustimmt oder die Gefahr besteht, dass ein Beweismittel verloren geht oder seine Nutzung erschwert wird. Speziell für den Immobilien- und Baubereich erlaubt das Gesetz zudem, bereits vor Beginn eines Rechtsstreits ein schriftliches Sachverständigengutachten zu beantragen, wenn ein rechtliches Interesse an der Feststellung des Zustands einer Sache, der Ursache eines Mangels oder Schadens oder der Höhe der Reparaturkosten besteht.
In der Immobilienpraxis wird das Verfahren häufig in zwei Konstellationen genutzt: erstens bei Streit über Baumängel zwischen Käufer bzw. Bauherr und Verkäufer, Bauunternehmer oder Handwerker, um den Ist-Zustand und die Mangelursache gerichtsfest festzuhalten, bevor Spuren verwischen; zweitens vorsorglich vor Beginn von Bauarbeiten in der Nachbarschaft (Beweissicherung des Bestandszustands benachbarter Gebäude), um spätere Streitigkeiten über Rissschäden durch Erschütterungen oder Grundwasserabsenkung zu vermeiden. Das im Beweissicherungsverfahren erstellte Gutachten kann in einem späteren Hauptsacheprozess verwertet werden, ohne dass die Begutachtung dort wiederholt werden muss.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauträger plant unmittelbar neben einem Bestandsgebäude eine Baugrube auszuheben. Der Eigentümer des Nachbargebäudes beantragt vorsorglich ein selbständiges Beweisverfahren, in dem ein gerichtlich bestellter Sachverständiger den Zustand der Fassade und vorhandene Risse vor Baubeginn dokumentiert – als Grundlage für etwaige spätere Schadensersatzansprüche.