Blockhaus

Auch: Blockbohlenhaus · Blockständerhaus

Ein Blockhaus ist ein Gebäude in Blockbauweise, bei dem massive Holzbalken oder Bohlen horizontal aufeinandergeschichtet und an den Ecken miteinander verkämmt oder verzapft werden. Diese traditionell aus dem Alpen- und Skandinavienraum stammende Bauweise wird in Deutschland vor allem für Ferienhäuser, Gartenhäuser und zunehmend auch für dauerhaft bewohnte Wohnhäuser eingesetzt.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist bei Blockhäusern die Unterscheidung zwischen reinem Ferien-/Freizeitobjekt und vollwertigem Wohnhaus entscheidend, da sich daraus unterschiedliche Anforderungen an Bauweise, Energieeffizienz und Finanzierbarkeit ergeben:

  • Bauweise: Massive Blockbohlen (meist 70-240 mm Wandstärke) werden übereinandergestapelt; die Tragfähigkeit entsteht durch das Eigengewicht und die Verzapfung an den Ecken. Diese Bauweise unterscheidet sich klar vom Holzrahmenbau, bei dem eine Ständerkonstruktion mit Dämmung und Beplankung verwendet wird.
  • Setzungsverhalten: Massives Holz "arbeitet" – durch Austrocknung setzt sich ein Blockhaus in den ersten Jahren nach Errichtung um mehrere Zentimeter (Höhenverlust je Wandmeter). Dies muss bei Fenstern, Türen und Anschlüssen konstruktiv berücksichtigt werden (Setzkeile, Gleitschienen) und ist bei der Wertermittlung eines Bestandsobjekts relevant.
  • Energieeffizienz und Finanzierung: Reine Blockbohlenwände ohne zusätzliche Dämmung erreichen oft nicht die energetischen Anforderungen für Dauerwohnbauten nach GEG; für ganzjährig bewohnte Blockhäuser ist daher meist eine zusätzliche Dämmebene oder eine doppelschalige Konstruktion erforderlich, was Finanzierungs- und Bewertungsfragen (Bankensicht, Beleihungswert) aufwirft.
  • Nutzungsspektrum: Reicht vom einfachen Gartenhaus über das Wochenend-/Ferienhaus bis zum vollwertigen, ganzjährig bewohnten Wohnhaus, teils auch als Blockhaus-Fertighaus vom Hersteller angeboten.
  • Genehmigung: Wie jedes Wohngebäude unterliegt ein Blockhaus der jeweiligen Landesbauordnung; bei Ferienhausgebieten sind zusätzlich die Festsetzungen des Bebauungsplans (z. B. zulässige Nutzungsart "Wochenendhausgebiet") zu beachten.

Beispiel aus der Praxis

Eine Familie erwirbt ein Grundstück in einem Feriengebiet und lässt darauf ein Blockhaus in Fertigbauweise mit 14 cm starken Bohlenwänden und zusätzlicher Innendämmung errichten, sodass es als Dauerwohnsitz genutzt werden kann und die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt.

Rechtsgrundlage

  • Landesbauordnungen – regeln Genehmigungspflicht, Brandschutz und statische Anforderungen an Holzbauten.
  • DIN EN 1995-1-1 (Eurocode 5) – aktuelle technische Norm für die Bemessung von Holzbauwerken; sie hat die frühere DIN 1052 zum 1. Juli 2012 als bundesweit verbindliche Grundlage abgelöst und ist einschlägig für die Statik von Blockhäusern.

Verwandte Begriffe