Börsennotierung
Auch: Börsenzulassung · Börsenlisting
Die Börsennotierung bezeichnet die Zulassung der Aktien oder sonstigen Wertpapiere einer Gesellschaft zum Handel an einer Wertpapierbörse. Für Immobiliengesellschaften ist sie die Voraussetzung dafür, dass Anleger Anteile jederzeit liquide kaufen und verkaufen können, und – bei deutschen REITs – zwingende gesetzliche Voraussetzung für den Steuerstatus.
Ausführliche Erklärung
Eine Börsennotierung erfordert ein formales Zulassungsverfahren nach dem Börsengesetz und den jeweiligen Börsenordnungen: Die Gesellschaft muss unter anderem einen von der zuständigen Aufsichtsbehörde gebilligten Wertpapierprospekt veröffentlichen, Mindestanforderungen an Unternehmensgröße, Rechnungslegung und Transparenz erfüllen sowie fortlaufende Publizitätspflichten (Ad-hoc-Mitteilungen, Jahres- und Zwischenberichte) übernehmen. Im Immobilienbereich betrifft die Börsennotierung vor allem:
- Immobilienaktiengesellschaften allgemein, die sich Kapital über den Aktienmarkt beschaffen und deren Kurs die Markterwartung an das zugrunde liegende Immobilienportfolio widerspiegelt.
- REIT-Aktiengesellschaften, für die die Börsennotierung eine der zwingenden gesetzlichen Voraussetzungen des REIT-Status ist – ohne Notierung im regulierten Markt kann eine Gesellschaft nicht als deutscher REIT anerkannt werden.
- Immobilienfonds in Form börsengehandelter Anteile (z. B. REIT-ETFs oder börsennotierte Immobilien-AIF), bei denen die Notierung zusätzliche Liquidität gegenüber offenen oder geschlossenen Fondsanteilen schafft.
Für Anleger bedeutet die Börsennotierung vor allem tägliche Preisfeststellung und hohe Fungibilität, im Gegensatz zu nicht notierten Immobilieninvestments (Direktinvestment, geschlossene Fonds), deren Wert meist nur periodisch gutachterlich ermittelt wird. Der Börsenkurs kann dabei erheblich vom inneren Wert des Immobilienvermögens (Net Asset Value) abweichen, etwa durch Zins- und Konjunkturerwartungen.
Beispiel aus der Praxis
Eine Immobilien-Aktiengesellschaft plant den Börsengang. Sie erstellt einen Wertpapierprospekt, lässt ihn von der BaFin billigen und beantragt die Zulassung zum regulierten Markt einer deutschen Börse. Nach erfolgreicher Notierung können Anleger die Aktien der Gesellschaft börsentäglich handeln – Voraussetzung dafür, dass die Gesellschaft später auch den steuerlich privilegierten REIT-Status beantragen kann.
Rechtsgrundlage
- Börsengesetz (BörsG) – regelt die Organisation der Börsen und das Zulassungsverfahren für Wertpapiere.
- § 32 BörsG – Voraussetzungen für die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt.
- Ergänzend: Wertpapierprospektgesetz bzw. EU-Prospektverordnung für die Prospektpflicht.