Ausgabepreis

Auch: Emissionspreis · Zeichnungspreis

Der Ausgabepreis ist der Betrag, zu dem ein Anleger einen Anteil an einem Immobilienfonds oder eine Aktie einer Immobiliengesellschaft bei der erstmaligen Zeichnung oder Ausgabe erwirbt. Er kann vom später gehandelten Börsen- oder Rücknahmepreis abweichen.

Ausführliche Erklärung

Der Ausgabepreis spielt in unterschiedlichen Kontexten der indirekten Immobilienanlage eine Rolle:

  • Offene Immobilienfonds: Hier setzt sich der Ausgabepreis regelmäßig aus dem Nettoinventarwert (Net Asset Value) je Anteil zuzüglich eines Ausgabeaufschlags (Agio) zusammen, der die Vertriebs- und Transaktionskosten der Kapitalverwaltungsgesellschaft abdeckt. Der Ausgabepreis wird üblicherweise börsentäglich neu festgestellt.
  • Geschlossene Immobilienfonds und Beteiligungsmodelle: Der Ausgabepreis (häufig als Zeichnungssumme bezeichnet) wird bei Auflage des Fonds festgelegt und bleibt während der Platzierungsphase in der Regel konstant, unabhängig von der späteren Wertentwicklung.
  • Börsengang einer Immobilien-Aktiengesellschaft (Initial Public Offering): Der Ausgabepreis ist der Preis, zu dem die Aktien im Rahmen der Erstemission an Zeichner ausgegeben werden, meist innerhalb einer vorab kommunizierten Preisspanne (Bookbuilding-Verfahren) festgelegt.

Vom Ausgabepreis zu unterscheiden ist der spätere Rücknahmepreis (bei offenen Fonds meist ohne Ausgabeaufschlag berechnet) beziehungsweise der Börsenkurs (bei notierten Aktien oder Fondsanteilen), der sich frei nach Angebot und Nachfrage bildet und vom Ausgabepreis erheblich abweichen kann. Für Anleger ist die Differenz zwischen Ausgabepreis und späterem Rücknahme- oder Verkaufspreis ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtrendite ihrer Investition.

Beispiel aus der Praxis

Ein offener Immobilienfonds legt den Ausgabepreis eines Anteils auf 55 Euro fest, bestehend aus einem Nettoinventarwert von 52 Euro zuzüglich 3 Euro Ausgabeaufschlag. Verkauft der Anleger den Anteil später zum Rücknahmepreis von 54 Euro zurück, entspricht die Differenz zum Ausgabepreis dem Ausgabeaufschlag, der bei kurzer Haltedauer die Rendite entsprechend schmälert.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage – Höhe und Berechnung des Ausgabepreises richten sich nach den Anlagebedingungen bzw. dem Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds oder der Emissionsbedingungen der Aktiengesellschaft; für Investmentfonds gelten die allgemeinen Transparenz- und Bewertungsvorgaben des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).

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