Bruchsteinmauerwerk

Bruchsteinmauerwerk bezeichnet das aus dem Bruchsteinbau resultierende Mauerwerk selbst: eine Wandkonstruktion aus unregelmäßig geformten, unbehauenen oder nur grob zugerichteten Natursteinen, die durch Mörtel und Füllsteine zu einer tragfähigen Einheit verbunden werden. Der Begriff wird häufig synonym mit "Bruchsteinbau" verwendet, bezeichnet im engeren Sinn aber das fertige Mauerwerksgefüge.

Ausführliche Erklärung

Während "Bruchsteinbau" die Bauweise als Ganzes beschreibt, fokussiert "Bruchsteinmauerwerk" auf die konkrete Wandkonstruktion und ihre bautechnischen Eigenschaften. Man unterscheidet je nach Bearbeitungsgrad und Fugenausbildung verschiedene Ausführungsqualitäten:

  • Zyklopenmauerwerk: besonders unregelmäßige, großformatige Bruchsteine mit breiten Fugen.
  • Regelmäßiges Bruchsteinmauerwerk: Steine werden grob in Lagen sortiert, wodurch ein gleichmäßigeres Schichtenbild entsteht.
  • Hammerrechtes Mauerwerk: die Steine werden an den Lagerflächen leicht bearbeitet, um bessere Schichtung zu ermöglichen.

Praxisrelevante Punkte für den Makler bei der Objektbeurteilung:

  • Tragfähigkeit: Bruchsteinmauerwerk kann bei fachgerechter Ausführung hohe Druckfestigkeiten erreichen, ist aber empfindlich gegenüber Zug- und Schubkräften; bei Rissbildungen sollte ein Statiker hinzugezogen werden.
  • Feuchtigkeit: Häufige Schwachstelle ist eine fehlende oder beschädigte Horizontalsperre gegen aufsteigende Feuchte, insbesondere bei Kellermauerwerk. Feuchteschäden, Salzausblühungen und Mörtelverwitterung sind typische Prüfpunkte bei der Besichtigung.
  • Fugensanierung: Bei Alterung oder Witterungseinflüssen kann eine Fugenauskratzung und -neuverfugung (Verfugungssanierung) notwendig werden, was als Instandhaltungskostenposition einzuplanen ist.
  • Wärmedämmung: Aufgrund der unregelmäßigen Oberfläche ist eine nachträgliche Außendämmung konstruktiv aufwendiger als bei glatten Fassaden; häufig kommt eine Innendämmung oder ein Belassen der massiven, aber ungedämmten Wand in Betracht.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Besichtigung eines Kellergeschosses mit Bruchsteinmauerwerk aus dem frühen 20. Jahrhundert stellt der Sachverständige Feuchtigkeitsflecken und lockeren Fugenmörtel fest. Er empfiehlt, vor dem Kauf eine Fachfirma zur Prüfung der Horizontalsperre und zur Kostenschätzung einer Fugensanierung hinzuzuziehen.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Allgemeine Anforderungen an bestehendes Mauerwerk ergeben sich aus den anerkannten Regeln der Technik sowie ggf. denkmalschutzrechtlichen Vorgaben bei geschützten Gebäuden.

Verwandte Begriffe