Brunnengründung
Auch: Senkkasten · Caisson
Die Brunnengründung ist ein Tiefgründungsverfahren, bei dem ein zylindrischer oder kastenförmiger Hohlkörper (Brunnen bzw. Senkkasten/Caisson) durch sein Eigengewicht und das Aushubmaterial im Inneren kontinuierlich abgesenkt wird, bis er tragfähigen Baugrund erreicht. Der Schacht wird anschließend mit Beton verfüllt und dient als Fundament für schwere Bauwerke wie Brückenpfeiler, Hafenanlagen oder Gebäude auf schwierigem Baugrund.
Ausführliche Erklärung
Die Brunnengründung zählt zu den älteren, aber bei bestimmten Bauaufgaben weiterhin eingesetzten Tiefgründungsverfahren, insbesondere im Wasserbau, Brückenbau und bei Gründungen unter beengten Platzverhältnissen oder unter Grundwassereinfluss. Ein offener, meist ringförmig zulaufender Schacht (Brunnen oder Senkkasten) wird auf dem Gelände oder im Gewässer aufgestellt; durch fortlaufenden Aushub des Bodens im Inneren sinkt der Schacht durch sein Eigengewicht kontinuierlich ab, bis die gewünschte Gründungstiefe in tragfähigem Boden erreicht ist. Anschließend wird der Schacht mit Beton verfüllt und bildet so ein massives Tiefgründungselement.
Eine Sonderform ist der Senkkasten (Caisson), bei dem der untere Arbeitsraum unter Druckluft gehalten wird, damit Arbeiter im Trockenen unterhalb des Grundwasserspiegels graben können (Druckluftgründung) – ein Verfahren, das historisch bei Brückenpfeilern und Hafenbauten eingesetzt wurde, heute aber aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen selten geworden ist.
Praxisrelevanz für den Makler:
- Die Brunnengründung ist im klassischen Wohnungsbau selten anzutreffen und eher bei Infrastrukturbauten, historischen Brücken, Hafen- und Wasserbauten sowie einzelnen Sonderbauwerken auf schwierigem Baugrund relevant.
- Bei Bestandsimmobilien mit Brunnengründung (z. B. historische Ufergrundstücke, Gebäude an Gewässern) sollte auf vorhandene Gründungsgutachten verwiesen werden, da diese Auskunft über Tragfähigkeit und mögliche Bewegungen der Gründung geben.
- Der Begriff kann in Bestandsunterlagen älterer Gewerbe- oder Infrastrukturimmobilien auftauchen und ist dann als Indiz für eine aufwendige, aber grundsätzlich langlebige Gründungskonstruktion einzuordnen.
Beispiel aus der Praxis
Bei der Vermarktung eines ehemaligen Hafenspeichers weist der Makler auf Basis der historischen Bauunterlagen darauf hin, dass das Gebäude auf einer Brunnengründung aus den 1920er-Jahren steht, und empfiehlt vor einem geplanten Anbau eine aktuelle gründungstechnische Begutachtung.
Rechtsgrundlage
- DIN 1054 – Baugrund, Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau, umfasst auch Anforderungen an Tiefgründungen wie Brunnengründungen.
- Bei Arbeiten unter Druckluft (Senkkasten) gelten zusätzliche arbeitsschutzrechtliche Vorschriften (Druckluftverordnung).