Bundesförderung für effiziente Gebäude
Auch: BEG · BEG-Förderung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale staatliche Förderprogramm für energetische Sanierung und energieeffizienten Neubau in Deutschland. Sie bündelt Zuschüsse und Kredite für Maßnahmen wie den Austausch von Heizungen, Wärmedämmung, Fenstertausch oder die Sanierung zum Effizienzhaus.
Ausführliche Erklärung
Die BEG ist für Makler eines der wichtigsten Verkaufs- und Beratungsargumente bei sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien, weil sie die tatsächlichen Modernisierungskosten für Käufer erheblich reduzieren kann.
- Struktur: Die BEG gliedert sich in drei Teilprogramme: BEG Einzelmaßnahmen (EM, über BAFA/KfW), BEG Wohngebäude (WG, über KfW, für Effizienzhaus-Sanierung/Neubau) und BEG Nichtwohngebäude (NWG).
- Heizungsförderung (KfW 458): Zuschüsse von 30 % Grundförderung, plus Boni: ein Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch alter Öl-/Gas-/Kohleheizungen (gestaffelt auslaufend), ein Einkommensbonus (bei Haushaltseinkommen bis 40.000 €/Jahr) sowie ein Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme/Wasser als Quelle. Die Fördersätze sind gedeckelt auf maximal 70 % der förderfähigen Kosten (max. 30.000 € förderfähige Kosten bei Einfamilienhäusern).
- Gebäudehülle/Einzelmaßnahmen: Zuschüsse für Dämmung, Fenster, Lüftungsanlagen, teils mit Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
- Effizienzhaus-Sanierung: Zinsgünstige KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus (Stufen 40 bis 85), je niedriger die Stufe, desto höher die Förderung.
- Antragstellung: Muss grundsätzlich vor Beauftragung/Vertragsschluss der Maßnahme erfolgen (Ausnahme: Heizungstausch, hier ist eine nachträgliche Antragstellung innerhalb bestimmter Fristen möglich) – häufige Fehlerquelle in der Praxis.
- Maklerrelevanz: Bei der Vermarktung sanierungsbedürftiger Objekte kann der Hinweis auf mögliche BEG-Förderquoten die Kaufentscheidung erheblich erleichtern; Makler sollten jedoch keine verbindliche Förderberatung leisten, sondern auf Energieberater verweisen.
Beispiel aus der Praxis
Eine Familie kauft ein 30 Jahre altes Haus mit alter Ölheizung. Durch den Umstieg auf eine Wärmepumpe erhält sie über die BEG eine Grundförderung von 30 % plus Klimageschwindigkeitsbonus, da die Ölheizung älter als 20 Jahre ist – insgesamt werden bis zu 70 % der förderfähigen Kosten übernommen. Der Makler weist bereits im Exposé auf dieses Sparpotenzial hin.
Rechtsgrundlage
- Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des BMWK, umgesetzt durch KfW und BAFA.
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) – definiert die energetischen Anforderungen, an denen sich die Förderkriterien orientieren.