Businesspark
Auch: Gewerbepark · Office Park · Bürocampus
Ein Businesspark ist ein planmäßig entwickeltes Gewerbeareal, auf dem mehrere Büro-, Dienstleistungs- und teils Logistikgebäude verschiedener Nutzer in einheitlicher städtebaulicher und infrastruktureller Gestaltung zusammengefasst sind, häufig mit gemeinsamer Verwaltung, Grünflächen und zentralen Serviceangeboten.
Ausführliche Erklärung
Businessparks entstehen meist auf ehemaligen Industrie- oder Konversionsflächen am Stadtrand oder an Verkehrsknotenpunkten und bieten Investoren wie Mietern spezifische Vorteile:
- Mehrmieterstruktur: Anders als ein einzelnes Bürogebäude umfasst ein Businesspark mehrere Gebäude mit unterschiedlichen Mietern und Flächengrößen, was das Vermietungsrisiko für Eigentümer über mehrere Mietverträge streut (Diversifikation).
- Gemeinschaftsinfrastruktur: Zentrale Erschließung, Parkplätze, Kantine, Konferenzzentrum oder Sicherheitsdienst werden häufig über eine Parkverwaltung organisiert und per Nebenkostenumlage auf die Mieter verteilt.
- Flächenflexibilität: Mietflächen sind meist modular zuschneidbar, sodass sowohl kleine Start-ups als auch größere Unternehmenseinheiten im selben Areal Platz finden – ein Vorteil bei wechselndem Flächenbedarf der Mieter.
- Standort und Erreichbarkeit: Wegen des Flächenbedarfs liegen Businessparks meist an Autobahnanschlüssen oder im Speckgürtel großer Städte, was bei der Standortbewertung gegen zentrale Innenstadtlagen abzuwägen ist.
- Investmentprofil: Für institutionelle Investoren attraktiv wegen der Streuung über mehrere Mietverträge und Mieterbranchen; die Bewertung erfolgt im Ertragswertverfahren unter Berücksichtigung von Leerstandsquote und durchschnittlicher Restlaufzeit der Mietverträge im gesamten Park.
Beispiel aus der Praxis
Ein Projektentwickler errichtet auf einer ehemaligen Industriebrache einen Businesspark mit sechs Bürogebäuden, gemeinsamer Tiefgarage und einem zentralen Konferenzbereich. Mieter reichen von einem mittelständischen IT-Unternehmen bis zu einer Versicherungsniederlassung, die Nebenkosten für die Gemeinschaftsflächen werden anteilig nach Mietfläche umgelegt.
Rechtsgrundlage
- BauNVO – bestimmt die planungsrechtliche Zulässigkeit der Büro- und Dienstleistungsnutzung im jeweiligen Gebiet.
- ImmoWertV – Grundlage für die Ertragswertermittlung bei Mehrmieterobjekten.
- § 566 BGB – "Kauf bricht nicht Miete", relevant beim Verkauf einzelner Gebäude oder des gesamten Businessparks mit bestehenden Mietverhältnissen.