Dauercampingplatz

Auch: Dauercamping-Stellplatz · Standplatz für Dauercamper

Ein Dauercampingplatz ist ein Campingplatz oder ein Teilbereich davon, dessen Stellplätze nicht an wechselnde Feriengäste, sondern langfristig – häufig über mehrere Jahre – an einzelne Camper vergeben werden, die dort dauerhaft einen Wohnwagen oder ein Mobilheim stationieren.

Ausführliche Erklärung

Während der klassische Campingplatz vor allem touristische Kurzzeitaufenthalte bedient, ist der Dauercampingplatz auf die langfristige Überlassung einzelner Stellplätze ausgerichtet. Für Makler und Betreiber ergeben sich daraus einige Besonderheiten:

  • Vertragsform: Die Nutzung eines Dauerstellplatzes erfolgt typischerweise über einen Standplatzvertrag, der rechtlich meist als Pachtvertrag oder pachtähnlicher Nutzungsvertrag ausgestaltet ist und neben dem Stellplatz oft auch die Mitbenutzung von Sanitär- und Gemeinschaftseinrichtungen umfasst.
  • Bauplanungsrecht: Dauercampingplätze sind wie Campingplätze allgemein regelmäßig als Sondergebiet für die Erholung ausgewiesen; feste bauliche Erweiterungen des Wohnwagens (Vorbauten, Terrassen, feste Fundamente) unterliegen den landesrechtlichen Camping- und Wochenendplatzverordnungen und sind oft nur eingeschränkt zulässig, da keine dauerhafte Wohnnutzung im baurechtlichen Sinne entstehen darf.
  • Abgrenzung zum Erstwohnsitz: Auch wenn Dauercamper ihren Standplatz über Jahre nutzen, begründet dies grundsätzlich keinen zulässigen dauerhaften Wohnsitz; einige Bewohner melden den Platz dennoch als Nebenwohnsitz an, was Fragen der Zweitwohnungsteuer aufwerfen kann.
  • Betreiberperspektive: Für den Platzbetreiber bieten Dauercamper planbare, wiederkehrende Einnahmen und geringeren Vermarktungsaufwand als der Kurzzeit-Tourismus, jedoch geringere Flexibilität bei der Flächennutzung und meist geringere Erträge je Stellplatz und Nacht.
  • Übertragbarkeit: Beim Wechsel des Stellplatzinhabers wird in der Regel nur der aufstehende Wohnwagen bzw. das Mobilheim samt Zubehör übertragen, während der Grund und Boden im Eigentum des Platzbetreibers verbleibt.

Beispiel aus der Praxis

Ein Campingplatzbetreiber reserviert ein Drittel seiner Fläche als Dauercampingbereich, auf dem Stellplätze im Rahmen mehrjähriger Standplatzverträge an Camper mit fest aufgestellten Wohnwagen vergeben werden. Die übrigen zwei Drittel bleiben touristischen Kurzzeitgästen vorbehalten.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige gesetzliche Definition; planungsrechtlich einschlägig sind die allgemeinen Regelungen zu Sondergebieten für die Erholung (BauGB/BauNVO) sowie die Landes-Camping- und Wochenendplatzverordnungen, die Anforderungen an Stellplatzgrößen, feste Aufbauten und Sanitäreinrichtungen konkretisieren.

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