Campingplatz

Auch: Campingimmobilie · Campingpark

Ein Campingplatz ist eine planungsrechtlich als Sondergebiet ausgewiesene, erschlossene Fläche, auf der Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile oder Mobilheime vorübergehend oder dauerhaft aufgestellt werden dürfen. Als Immobilienasset umfasst er neben der reinen Stellplatzfläche meist Erschließung, Sanitäranlagen und teils gastronomische Infrastruktur.

Ausführliche Erklärung

Campingplätze sind eine Spezialform der Freizeitimmobilie mit eigenem planungs- und betreiberrechtlichem Rahmen:

  • Planungsrecht: Campingplätze werden im Bebauungsplan regelmäßig als Sondergebiet für Erholung ("SO Camping") ausgewiesen; die Zulässigkeit dauerhafter Bebauung (feste Mobilheime, Terrassen, Vordächer) ist in der Regel stark eingeschränkt und richtet sich nach den landesrechtlichen Camping- und Wochenendplatzverordnungen.
  • Nutzungsformen: Unterschieden werden touristischer Kurzzeit-Camping (Durchreisende, Feriengäste) und Dauercamping (langfristig gepachtete Stellplätze mit festem Wohnwagen/Mobilheim), was jeweils unterschiedliche Vertrags- und Betreiberstrukturen zur Folge hat.
  • Betreiberkonzept: Als Assetklasse wird der Campingplatz meist als Betreiberimmobilie gehandelt – Investor erwirbt Grund und Infrastruktur, ein Betreiber führt den operativen Geschäftsbetrieb im Pacht- oder Managementmodell.
  • Erschließung und Infrastruktur: Wert und Vermarktbarkeit hängen stark von Erschließungsgrad (Strom, Wasser, Abwasser je Stellplatz), Sanitäranlagen, Freizeiteinrichtungen (Pool, Spielplatz) und Lage (Wassernähe, Naturlandschaft) ab.
  • Genehmigungsbesonderheiten: Feste Baukörper wie Sanitärgebäude oder Rezeption benötigen reguläre Baugenehmigungen; die Aufstellung von Wohnwagen selbst unterliegt gesonderten, meist erleichterten Regelungen, solange keine dauerhafte Wohnnutzung im baurechtlichen Sinne entsteht.

Beispiel aus der Praxis

Ein Investor erwirbt einen Campingplatz an einem See mit 200 Stellplätzen, Sanitärgebäude und Kiosk. Die Fläche ist im Bebauungsplan als Sondergebiet "Camping" ausgewiesen. Der operative Betrieb wird an einen erfahrenen Campingplatzbetreiber verpachtet, der Investor erhält eine umsatzabhängige und garantierte Mindestpacht.

Rechtsgrundlage

  • BauGB / BauNVO – regeln die Ausweisung als Sondergebiet und die planungsrechtliche Zulässigkeit.
  • Landesbauordnungen – gelten für feste bauliche Anlagen auf dem Campingplatzgelände.
  • Landes-Camping- und Wochenendplatzverordnungen – enthalten spezifische Vorgaben zu Stellplatzgrößen, Abständen, Sanitär- und Brandschutzanforderungen.

Verwandte Begriffe