Direktfernidentifizierung (Drohne)
Auch: Remote ID · Direct Remote Identification · elektronische Fernidentifizierung
Die Direktfernidentifizierung (Remote ID) ist ein elektronisches Kennzeichnungssystem, das Drohnen ab einer bestimmten Klasse während des Fluges per Funksignal aussenden müssen. Sie überträgt unter anderem Seriennummer, Position und Betreiberkennung der Drohne und ermöglicht Behörden sowie anderen Marktteilnehmern, das Fluggerät zu identifizieren.
Ausführliche Erklärung
Für Makler, die Luftaufnahmen von Immobilien per Drohne anbieten oder beauftragen, ist die Direktfernidentifizierung ein technisches Pflichtmerkmal moderner Drohnen, kein optionales Feature. Seit Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung müssen Drohnen der Klassen C1 bis C3 (die in der offenen Kategorie für Immobilienaufnahmen typischerweise verwendet werden) über ein aktives Remote-ID-Modul verfügen, das während des gesamten Flugs sendet:
- Kennung des Betreibers (UAS-Betreiberregistrierungsnummer)
- eindeutige Seriennummer der Drohne
- Position, Höhe und Geschwindigkeit des Fluggeräts
- Position des Fernpiloten bzw. Startpunkt
Für die Maklerpraxis relevant: Wer eine Drohne für Objektfotos/-videos einsetzt (selbst oder über einen beauftragten Piloten), muss sicherstellen, dass das Gerät klassifiziert und mit Remote-ID-Funktion ausgestattet ist – ältere, unklassifizierte Drohnen ("Legacy-Drohnen") unterliegen strengeren Betriebsbeschränkungen (z. B. größere Abstände zu Personen, keine Überflüge über Wohngebiete ohne Zusatzauflagen). Bei der Beauftragung externer Drohnenpiloten sollte der Makler die Vorlage von Registrierungsnummer, Klassifizierung und Versicherungsnachweis zur Absicherung verlangen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Makler beauftragt einen Dienstleister mit Luftaufnahmen eines Grundstücks am Stadtrand. Der Pilot fliegt eine C1-klassifizierte Drohne, die während des gesamten Flugs per Remote-ID Position und Betreiberkennung sendet – dadurch kann die zuständige Luftsicherheitsbehörde den Flug im Nachhinein eindeutig zuordnen, falls Anwohner sich beschweren oder ein Vorfall gemeldet wird.
Rechtsgrundlage
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 – technische Anforderungen an Drohnen und -klassen (C0–C4), einschließlich Pflicht zur direkten Fernidentifizierung.
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 – Betriebsvorschriften für unbemannte Luftfahrzeuge in der EU.
- Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) – nationale Ergänzungsregelungen zu Betriebsräumen und Betriebsverboten in Deutschland.