Fernpilotenzeugnis
Auch: EU-Drohnenführerschein · Remote Pilot Certificate
Das Fernpilotenzeugnis ist der EU-weit anerkannte Befähigungsnachweis für Drohnenpiloten, der zum Steuern von Drohnen bestimmter Gewichts- und Risikoklassen berechtigt. Für gewerbliche Immobilienaufnahmen mit größeren oder in bewohnter Umgebung eingesetzten Drohnen ist er in der Regel Voraussetzung.
Ausführliche Erklärung
Für Makler, die selbst Drohnenaufnahmen erstellen oder Dienstleister beauftragen, ist die Unterscheidung der Qualifikationsstufen wichtig, da sie bestimmt, welche Flüge überhaupt zulässig sind:
- Online-Kompetenznachweis (EU-Kompetenznachweis für die Unterkategorie A1/A3): Einfacher Online-Test, ausreichend für kleinere Drohnen (Klasse C0/C1) in offenen Flächen mit Sicherheitsabstand zu Personen – für die meisten einfachen Objektaufnahmen aus der Luft über dem eigenen Grundstück oft ausreichend.
- Fernpilotenzeugnis für die Unterkategorie A2: Erfordert zusätzlich zur Theorieprüfung eine praktische Selbsterklärung und ermöglicht den Betrieb näher an Personen (ab 30 m, mit "Low-Speed-Mode" ab 5 m) – relevant, wenn Aufnahmen in dichter bebauten oder belebten Gebieten (z. B. Innenstadtlagen, Mehrfamilienhäuser) gemacht werden sollen.
- Fernpilotenzeugnis für die spezielle Kategorie (A2 CofC / STS): Für größere oder komplexere Einsätze (z. B. Drohnen über 4 kg, Flüge über Menschenansammlungen) sind weitergehende Zeugnisse und teils eine behördliche Betriebsgenehmigung erforderlich.
Für die Maklerpraxis heißt das: Wer Luftaufnahmen "einfach so" mit einer haushaltsüblichen Kameradrohne über einem freistehenden Grundstück macht, kommt oft mit dem einfachen Online-Kompetenznachweis aus. Sobald jedoch über belebte Wohngebiete, mehrere benachbarte Grundstücke oder in Städten geflogen wird, ist regelmäßig das vollwertige Fernpilotenzeugnis (A2) samt Registrierung als Betreiber erforderlich. Beauftragt der Makler einen externen Dienstleister, sollte er sich das gültige Zeugnis sowie die Registrierungsnummer vorlegen lassen, um im Streit- oder Schadensfall nicht selbst wegen Beauftragung eines nicht qualifizierten Piloten in die Haftung zu geraten.
Beispiel aus der Praxis
Ein Fotograf wird beauftragt, Luftaufnahmen eines Grundstücks in einem dicht bebauten Wohngebiet zu erstellen. Da der Flug näher als 150 m an bewohnten Gebäuden mit mehreren Nachbargrundstücken stattfindet, weist er dem Makler vorab sein Fernpilotenzeugnis für die Unterkategorie A2 sowie seine Betreiberregistrierungsnummer nach.
Rechtsgrundlage
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 – regelt die Kompetenzanforderungen und Zeugnisstufen für Fernpiloten in der offenen und speziellen Kategorie.
- Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) – nationale Ergänzungen, u. a. zu Betriebsverboten (z. B. über Wohngrundstücken ohne Einwilligung, in Kontrollzonen von Flughäfen).