Doppelfassade
Auch: Zweite-Haut-Fassade · Klimafassade · Doppelschalige Fassade
Eine Doppelfassade besteht aus einer äußeren und einer inneren Fassadenschicht mit einem Luftzwischenraum dazwischen. Dieser Zwischenraum dient als Puffer gegen Wind, Lärm und Temperaturschwankungen und ermöglicht oft eine natürliche Belüftung, auch bei hohen Gebäuden mit viel Glasfläche.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler ist die Doppelfassade vor allem bei modernen Büro- und Gewerbeimmobilien relevant, da sie Auswirkungen auf Energiekosten, Komfort und Instandhaltungsaufwand hat:
- Funktionsweise: Zwischen der äußeren (meist verglasten) und der inneren Fassadenschicht liegt ein Luftzwischenraum von wenigen Zentimetern bis zu über einem Meter, der je nach System natürlich belüftet, mechanisch belüftet oder klimatisiert wird. Dadurch entsteht ein thermischer Puffer, der im Winter Wärmeverluste reduziert und im Sommer als Vorwärmzone für die Fassadenlüftung dient.
- Bauarten: Man unterscheidet u. a. Kastenfenster-Fassaden (geschossweise getrennte Kammern), Korridorfassaden (geschosshoch durchlaufender Zwischenraum) und Schachtfassaden (vertikale Entlüftungsschächte über mehrere Geschosse).
- Vorteile: Verbesserter Schallschutz (wichtig bei Lärm von Straßen oder Flughäfen), Möglichkeit zur natürlichen Fensterlüftung auch in Hochhäusern (sonst aus Windgründen problematisch), reduzierter Energiebedarf für Heizung/Kühlung, architektonisch attraktive, oft repräsentative Optik.
- Nachteile/Praxisrelevanz: Höhere Baukosten und höherer Wartungsaufwand (Reinigung des Zwischenraums, Wartung der Lüftungsklappen), erhöhtes Brandschutzrisiko durch den Schacht als möglichen Rauch- und Brandausbreitungsweg – hier sind besondere Brandschutzmaßnahmen (Brandsperren, Entrauchung) erforderlich. Für Käufer/Mieter von Gewerbeflächen ist die Doppelfassade oft ein Qualitätsmerkmal, das mit höheren Nebenkosten für Wartung einhergehen kann.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bürohochhaus in der Frankfurter Innenstadt erhält eine Doppelfassade mit einem 60 cm breiten, natürlich belüfteten Luftzwischenraum. Dadurch können die Mieter trotz der Hochhauslage und starker Windlast ihre Fenster öffnen, ohne dass Zugluft oder Lärm ins Gebäude dringen.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige Rechtsgrundlage; maßgeblich sind die allgemeinen Anforderungen der Landesbauordnungen an Brandschutz (insbesondere Rauch- und Brandausbreitung im Fassadenzwischenraum), die DIN 4108 zum Wärmeschutz sowie die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).