Durchleitungsprinzip (KfW)

Auch: Hausbankprinzip · KfW-Durchleitung

Das Durchleitungsprinzip (auch Hausbankprinzip genannt) besagt, dass die KfW ihre zinsgünstigen Förderkredite nicht direkt an Bauherren oder Käufer vergibt, sondern ausschließlich über eine Geschäftsbank ("Hausbank") ausreicht. Der Kreditnehmer beantragt die Förderung also bei seiner Bank, nicht direkt bei der KfW.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist das Durchleitungsprinzip relevant, weil es erklärt, warum KfW-Förderungen (z. B. für Effizienzhäuser) immer im Zusammenspiel mit der finanzierenden Bank ablaufen und nicht als eigenständiger Antrag beim Käufer selbst:

  • Ablauf: Der Kreditnehmer stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank, diese prüft die Bonität und reicht den Antrag an die KfW weiter. Die KfW refinanziert die Bank zu günstigen Konditionen, das Ausfallrisiko trägt jedoch überwiegend die Hausbank (bzw. teilweise die KfW im Rahmen von Haftungsfreistellungen).
  • Praxisrelevanz für Makler: Käufer verstehen oft nicht, warum sie einen KfW-Kredit nicht direkt online beantragen können. Der Makler sollte erklären, dass die Bank als Vermittler zwingend eingebunden ist und der Antrag vor Beginn der Maßnahme bzw. vor Kaufvertragsunterzeichnung bei Neubauförderung gestellt werden muss.
  • Zeitschiene: Da die Bank den Antrag prüft und weiterleitet, sollten Käufer ausreichend Vorlaufzeit einplanen – gerade bei Neubauvorhaben mit Effizienzhausstandard ist die Zusage oft Voraussetzung für den Bauvertrag.
  • Vorteil für Banken: Durch das Durchleitungsprinzip bleibt die Kundenbeziehung bei der Hausbank, die KfW tritt nach außen nicht als eigener Vertragspartner auf.
  • Abgrenzung: Nicht zu verwechseln mit direkten KfW-Zuschussprogrammen (z. B. bestimmte BAFA-Zuschüsse), die teils direkt beantragt werden können – die meisten Förderkredite der KfW laufen jedoch über das Durchleitungsprinzip.

Beispiel aus der Praxis

Eine Familie möchte ein Effizienzhaus 40 bauen und dafür den KfW-Förderkredit "Wohngebäude – Kredit" nutzen. Sie kann den Antrag nicht direkt bei der KfW stellen, sondern muss ihn über ihre Hausbank einreichen, die den Kredit im Rahmen des Durchleitungsprinzips an die KfW weiterleitet und die Auszahlung an die Familie organisiert.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Das Durchleitungsprinzip ist eine institutionelle Vergabepraxis der KfW als Förderbank, geregelt in den jeweiligen KfW-Merkblättern und Förderrichtlinien (z. B. Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG).

Verwandte Begriffe