Einfachverglasung

Auch: Altfenster · Einscheibenverglasung

Einfachverglasung bezeichnet Fenster mit nur einer einzelnen Glasscheibe, ohne dämmende Luft- oder Gasschicht zwischen mehreren Scheiben. Sie war bis in die 1970er Jahre Standard, gilt heute jedoch als stark veraltet und energetisch unzureichend.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist die Einfachverglasung ein wichtiger Indikator für den energetischen Zustand einer Immobilie und ein häufiger Ansatzpunkt für Preisverhandlungen bei älteren Objekten.

Wichtige Fakten:

  • Wärmedämmwert: Einfachverglasung erreicht einen U-Wert von etwa 5,0–5,8 W/(m²K), während moderne Zweifachverglasung bei ca. 1,1–1,3 W/(m²K) und Dreifachverglasung bei unter 0,8 W/(m²K) liegt. Der Unterschied bedeutet erhebliche Wärmeverluste und höhere Heizkosten.
  • Rechtlicher Stand: Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und den vorangegangenen EnEV-Vorgaben ist der Einbau von Einfachverglasung in Neubauten und bei umfassenden Sanierungen nicht mehr zulässig; bestehende Einfachverglasung genießt jedoch grundsätzlich Bestandsschutz, solange keine größeren Umbaumaßnahmen erfolgen.
  • Praxisrelevanz: Objekte mit noch vorhandener Einfachverglasung (meist Baujahr vor ca. 1980, oft bei unsanierten Altbauten oder Nebengebäuden) weisen in der Regel einen deutlich schlechteren Energieausweis auf und sind für Käufer ein klares Signal für anstehenden Modernisierungsbedarf. Der Fensteraustausch gehört zu den Standardempfehlungen bei energetischen Sanierungen.
  • Zusatzprobleme: Einfachverglasung geht häufig mit einfachen, schlecht gedämmten Fensterrahmen (Holz ohne Isolierkern, Stahl) einher, was Kältebrücken, Kondensation an der Scheibeninnenseite und im Extremfall Schimmelbildung begünstigt.
  • Förderung: Der Austausch von Einfachverglasung gegen moderne Mehrfachverglasung wird über KfW-Programme und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert, was für Käufer und Verkäufer bei der Preisfindung relevant sein kann.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Besichtigung eines unsanierten Altbaus aus den 1960er Jahren stellt der Makler fest, dass die Fenster noch original einfachverglast sind. Er weist den Käufer darauf hin, dass ein Fensteraustausch mit Kosten von schätzungsweise 15.000 Euro einzuplanen ist, und verweist auf mögliche KfW-Fördermittel für die energetische Sanierung.

Rechtsgrundlage

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Regelt aktuelle energetische Mindestanforderungen an Fenster bei Neubau und größeren Sanierungen; Bestandsschutz für vorhandene Einfachverglasung.
  • EnEV a.F. – Vorgängerregelung des GEG, unter der viele bestehende Fenstersanierungen erfolgten.

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