Einzeldenkmal

Auch: Einzelbaudenkmal

Ein Einzeldenkmal ist ein einzelnes Bauwerk, eine bauliche Anlage oder ein sonstiges Objekt, das wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung eigenständig als Kulturdenkmal geschützt ist – unabhängig davon, ob benachbarte Gebäude ebenfalls denkmalgeschützt sind.

Ausführliche Erklärung

Das Denkmalrecht ist in Deutschland Ländersache; jedes Bundesland hat ein eigenes Denkmalschutzgesetz mit eigener Terminologie, dem Grundprinzip nach unterscheiden die meisten Länder jedoch zwischen zwei Schutzkategorien:

  • Einzeldenkmal: Ein einzelnes Objekt (Gebäude, technische Anlage, Grabmal etc.), das für sich genommen denkmalwürdig ist. Der Schutz erfasst in der Regel das gesamte Bauwerk – Außenhülle, tragende Konstruktion und oft auch prägende Teile der Innenausstattung.
  • Ensemble bzw. Gesamtanlage (Denkmalbereich): Eine Mehrheit baulicher Anlagen, die als Ganzes (z. B. eine historische Straßenzeile, Siedlung oder Ortskern) schützenswert ist. Hier steht meist das äußere Erscheinungsbild und der städtebauliche Zusammenhang im Vordergrund; nicht jedes einzelne Gebäude im Ensemble muss selbst Einzeldenkmal sein.

Für Makler ist die Einstufung als Einzeldenkmal in der Praxis besonders relevant: Sie löst umfassende Genehmigungspflichten für Veränderungen, Modernisierungen und Instandsetzungen aus (denkmalrechtliche Erlaubnis), eröffnet aber zugleich steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten (erhöhte Absetzungen nach §§ 7i, 10f EStG für Baudenkmäler) und kann Fördermittel auslösen. Ob ein Objekt Einzeldenkmal ist, ergibt sich aus der Eintragung in der Denkmalliste der zuständigen Denkmalschutzbehörde bzw. – je nach Länderrecht – bereits aus der Erfüllung der gesetzlichen Denkmaleigenschaft (konstitutive vs. deklaratorische Wirkung der Eintragung, länderabhängig unterschiedlich geregelt).

Beispiel aus der Praxis

Ein Käufer interessiert sich für ein freistehendes Gründerzeit-Wohnhaus. Eine Anfrage bei der unteren Denkmalschutzbehörde ergibt, dass das Gebäude als Einzeldenkmal in der Denkmalliste geführt wird. Für die geplante Fenstererneuerung und den Dachausbau ist deshalb vorab eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich; im Gegenzug kann der Käufer die Sanierungskosten steuerlich begünstigt abschreiben.

Rechtsgrundlage

  • Denkmalschutzgesetze der Länder – Definieren Begriff, Eintragungsverfahren und Genehmigungspflichten für Einzeldenkmäler; Ausgestaltung und Bezeichnung variieren zwischen den Bundesländern.

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