Energieberatung

Auch: Energieeffizienz-Beratung · Vor-Ort-Energieberatung

Die Energieberatung ist eine fachliche Analyse des energetischen Zustands einer Immobilie durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten. Sie mündet meist in einen individuellen Sanierungsfahrplan mit konkreten Empfehlungen zu Dämmung, Anlagentechnik und Fördermöglichkeiten.

Ausführliche Erklärung

Eine Energieberatung untersucht Gebäudehülle, Heizungsanlage, Lüftung und Warmwasserbereitung und zeigt Schwachstellen sowie wirtschaftlich sinnvolle Modernisierungsschritte auf. Grundlage für die Förderfähigkeit ist seit dem 1. Januar 2024, dass die Beratung durch eine im Bundesförderprogramm gelistete Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten durchgeführt wird. Über das Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) des BAFA wird das Beraterhonorar bezuschusst; für Wohnungseigentümergemeinschaften kann zusätzlich ein Pauschalbetrag für den erhöhten Abstimmungsaufwand gefördert werden.

Ergebnis der Beratung ist häufig ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), der die Maßnahmen in eine sinnvolle zeitliche Reihenfolge bringt und bei bestimmten Einzelmaßnahmen einen zusätzlichen Förderbonus auslösen kann. Für Makler ist eine vorliegende Energieberatung ein Verkaufsargument, weil sie Käufern Planungssicherheit über Sanierungskosten und -reihenfolge gibt und oft werthaltiger ist als der bloße Energieausweis, der nur eine grobe Einstufung liefert.

Beispiel aus der Praxis

Vor dem Verkauf eines sanierungsbedürftigen Altbaus lässt der Eigentümer eine Energieberatung durchführen. Der Energieeffizienz-Experte erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan, der Dämmmaßnahmen und den Heizungstausch in mehreren Schritten empfiehlt. Der Makler nutzt diesen Fahrplan im Exposé, um Kaufinteressenten realistische Modernisierungskosten aufzuzeigen.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige gesetzliche Verpflichtung zur Energieberatung; die Förderung erfolgt auf Grundlage der BAFA-Förderrichtlinie „Energieberatung für Wohngebäude" (BEG), keine formelle Gesetzesnorm.

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