Energieeffizienzklasse E
Auch: Effizienzklasse E
Energieeffizienzklasse E kennzeichnet Gebäude mit einem Endenergiebedarf von 130 bis unter 160 kWh/(m²·a) und damit einen unterdurchschnittlichen energetischen Zustand. Betroffen sind meist unsanierte Altbauten der 1960er- bis 1970er-Jahre.
Ausführliche Erklärung
Klasse E signalisiert Käufern spürbar erhöhten Heiz- und Modernisierungsbedarf. Für Makler beginnt hier ein Bereich, in dem energetische Fragen im Verkaufsgespräch aktiv angesprochen werden sollten, statt sie nur passiv zu dokumentieren.
Für Makler relevant:
- Erhöhte Aufklärungspflicht: Auch wenn keine ausdrückliche gesetzliche Beratungspflicht besteht, empfiehlt es sich aus Haftungsgründen, auf absehbare gesetzliche Sanierungspflichten (z. B. Heizungstausch nach GEG bei Heizungsdefekt) hinzuweisen.
- CO2-Kostenaufteilung: Bei vermieteten Objekten in Klasse E trägt der Vermieter bei fossiler Heizung einen deutlich höheren Anteil des CO2-Preises als bei effizienteren Klassen – ein Kostenfaktor für Kapitalanleger.
- Preisabschlag: Objekte in Klasse E erzielen am Markt häufig einen spürbaren Preisabschlag gegenüber vergleichbaren, saniert angebotenen Immobilien – realistische Preisberatung ist hier besonders wichtig.
- Chance für Sanierer-Zielgruppe: Solche Objekte lassen sich gezielt an Käufer vermarkten, die eine Sanierung mit Förderung planen (KfW/BAFA-Programme).
Beispiel aus der Praxis
Ein unsaniertes Zweifamilienhaus Baujahr 1968 mit alter Gasheizung ohne Brennwerttechnik und einfachverglasten Fenstern erreicht einen Endenergiebedarf von 145 kWh/(m²·a) und wird in Klasse E eingestuft.
Rechtsgrundlage
- § 86 GEG – Einteilung der Energieeffizienzklassen im Energieausweis.
- Anlage 10 GEG – Konkrete Bandbreiten (kWh/(m²·a)) je Effizienzklasse.
Verwandte Begriffe
Quelle: PropPedia – Das Immobilienlexikon · https://pedia.propshift.de/begriff/energieeffizienzklasse-e/ · Rechtsstand 07/2026 ·
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