Energieeffizienzklasse E

Auch: Effizienzklasse E

Energieeffizienzklasse E kennzeichnet Gebäude mit einem Endenergiebedarf von 130 bis unter 160 kWh/(m²·a) und damit einen unterdurchschnittlichen energetischen Zustand. Betroffen sind meist unsanierte Altbauten der 1960er- bis 1970er-Jahre.

Ausführliche Erklärung

Klasse E signalisiert Käufern spürbar erhöhten Heiz- und Modernisierungsbedarf. Für Makler beginnt hier ein Bereich, in dem energetische Fragen im Verkaufsgespräch aktiv angesprochen werden sollten, statt sie nur passiv zu dokumentieren.

Für Makler relevant:

  • Erhöhte Aufklärungspflicht: Auch wenn keine ausdrückliche gesetzliche Beratungspflicht besteht, empfiehlt es sich aus Haftungsgründen, auf absehbare gesetzliche Sanierungspflichten (z. B. Heizungstausch nach GEG bei Heizungsdefekt) hinzuweisen.
  • CO2-Kostenaufteilung: Bei vermieteten Objekten in Klasse E trägt der Vermieter bei fossiler Heizung einen deutlich höheren Anteil des CO2-Preises als bei effizienteren Klassen – ein Kostenfaktor für Kapitalanleger.
  • Preisabschlag: Objekte in Klasse E erzielen am Markt häufig einen spürbaren Preisabschlag gegenüber vergleichbaren, saniert angebotenen Immobilien – realistische Preisberatung ist hier besonders wichtig.
  • Chance für Sanierer-Zielgruppe: Solche Objekte lassen sich gezielt an Käufer vermarkten, die eine Sanierung mit Förderung planen (KfW/BAFA-Programme).

Beispiel aus der Praxis

Ein unsaniertes Zweifamilienhaus Baujahr 1968 mit alter Gasheizung ohne Brennwerttechnik und einfachverglasten Fenstern erreicht einen Endenergiebedarf von 145 kWh/(m²·a) und wird in Klasse E eingestuft.

Rechtsgrundlage

  • § 86 GEG – Einteilung der Energieeffizienzklassen im Energieausweis.
  • Anlage 10 GEG – Konkrete Bandbreiten (kWh/(m²·a)) je Effizienzklasse.

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