Energieeinspargesetz

Auch: EnEG

Das Energieeinspargesetz (EnEG) war von 1976 bis 2020 die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, auf deren Basis die Bundesregierung Verordnungen zur Energieeinsparung bei Gebäuden erlassen konnte – zuletzt die Energieeinsparverordnung (EnEV). Es wurde 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.

Ausführliche Erklärung

Das EnEG selbst enthielt keine unmittelbar geltenden technischen Anforderungen, sondern ermächtigte das zuständige Bundesministerium, per Rechtsverordnung Vorgaben zum Wärmeschutz und zur Anlagentechnik von Gebäuden zu erlassen. Auf dieser Grundlage entstanden nacheinander die Wärmeschutzverordnung, später die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Für Makler relevant:

  • Rein historische Bedeutung: Seit dem 1. November 2020 ist das EnEG durch das GEG vollständig ersetzt und aufgehoben. Für aktuelle Vermarktungs- und Beratungspraxis spielt es keine unmittelbare Rolle mehr.
  • Erklärungswert für ältere Unterlagen: Bei Bestandsimmobilien mit sehr alten Bauunterlagen oder älteren Energieausweisen kann der Begriff noch in Fußnoten oder Verweisen auftauchen – Makler sollten wissen, dass EnEG die "Großmutter" der heutigen Regelungen ist, ohne selbst noch anwendbar zu sein.
  • Für die energetische Bewertung und Beratung ist ausschließlich das aktuelle GEG maßgeblich.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bausachverständiger verweist in einem älteren Gutachten aus dem Jahr 2005 auf die "Verordnung nach § 3 EnEG" – der Makler erklärt dem Käufer, dass dies die historische Rechtsgrundlage der damaligen EnEV war und heute durch das GEG ersetzt ist.

Rechtsgrundlage

Das Energieeinspargesetz wurde durch Artikel 3 des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude vom 8. August 2020 mit Wirkung zum 1. November 2020 aufgehoben; Rechtsnachfolger ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

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