Energiestandard

Auch: Energetischer Standard · Gebäudeenergiestandard

Der Energiestandard klassifiziert, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu gesetzlichen Mindestanforderungen ist, gemessen unter anderem am Jahres-Primärenergiebedarf und am baulichen Wärmeschutz.

Ausführliche Erklärung

In Deutschland definiert das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Energieverbrauch von Neubauten und teilweise auch von sanierten Bestandsgebäuden. Gebäude, die diese Mindestanforderungen unterschreiten, also energieeffizienter sind, werden häufig nach dem KfW-Effizienzhaus-Standard eingeordnet (z. B. Effizienzhaus 55, 40 oder 40 Plus) – die Zahl gibt dabei an, wie viel Prozent des Primärenergiebedarfs eines vergleichbaren gesetzlichen Referenzgebäudes das Haus benötigt; je niedriger die Zahl, desto energieeffizienter das Gebäude. Neben dem Effizienzhaus-Standard existieren weitere Bezeichnungen wie Passivhaus oder Niedrigenergiehaus, die zum Teil eigene, nicht gesetzlich normierte Kriterien verwenden.

Der Energiestandard eines Gebäudes wird im Energieausweis dokumentiert, der Angaben zum Endenergie- oder Primärenergiebedarf sowie zur Energieeffizienzklasse (A+ bis H) enthält und bei Verkauf und Vermietung vorgelegt werden muss. Für Käufer, Mieter und Makler ist der Energiestandard ein zunehmend wichtiges Vermarktungs- und Bewertungskriterium, da er unmittelbar die Heiz- und Nebenkosten sowie die Förderfähigkeit über KfW- oder BAFA-Programme beeinflusst. Bei Sanierungen älterer Gebäude kann durch Verbesserung von Dämmung, Fenstern und Anlagentechnik ein höherer Energiestandard erreicht werden, was sich in Fördermitteln und einem gesteigerten Marktwert niederschlagen kann.

Beispiel aus der Praxis

Ein Neubau wird als KfW-Effizienzhaus 40 errichtet und benötigt damit nur 40 Prozent des Primärenergiebedarfs eines gesetzlichen Referenzgebäudes nach GEG. Der Bauherr kann dafür ein zinsgünstiges KfW-Darlehen mit Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen.

Rechtsgrundlage

Gebäudeenergiegesetz (GEG) – legt die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Energiebedarf von Gebäuden fest und regelt die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises.

Verwandte Begriffe