Erdung
Auch: Schutzerdung · Erdungsanlage
Die Erdung ist die elektrisch leitende Verbindung von Gebäudeteilen, Installationen und Anlagen mit dem Erdreich, die im Fehlerfall gefährliche Berührungsspannungen ableitet und Personen vor elektrischem Schlag schützt.
Ausführliche Erklärung
Bei der Erdung wird über einen Erder – etwa ein Fundamenterder im Gebäudefundament, einen Ringerder oder Tiefenerder – eine niederohmige Verbindung zum Erdreich hergestellt. Alle leitfähigen Anlagenteile, wie Schutzleiter der Elektroinstallation, Wasser- und Heizungsrohre sowie metallische Gebäudeteile, werden über den sogenannten Hauptpotentialausgleich an diese Erdungsanlage angeschlossen. Ziel ist es, im Fehlerfall (z. B. Isolationsfehler in einem Gerät) den Fehlerstrom sicher abzuleiten und die automatische Abschaltung der Stromversorgung durch Sicherungen oder Fehlerstrom-Schutzschalter (FI/RCD) zu ermöglichen.
Die technischen Anforderungen an Schutzerdung, Potentialausgleich und den Schutz gegen elektrischen Schlag sind in der Normenreihe DIN VDE 0100, insbesondere DIN VDE 0100-410, geregelt. Für Immobilien ist die Erdungsanlage sicherheitsrelevant und wird bei Elektroprüfungen (z. B. im Rahmen von Modernisierungen, Kaufberatung oder Versicherungsanforderungen) kontrolliert. Bei Altbauten ohne normgerechte Erdungsanlage oder Fundamenterder besteht häufig Sanierungsbedarf, was bei der Objektbewertung und Kaufberatung zu berücksichtigen ist.
Beispiel aus der Praxis
Beim Kauf eines Altbaus lässt der Käufer die Elektroinstallation von einem Fachbetrieb prüfen. Dieser stellt fest, dass kein Fundamenterder vorhanden ist und empfiehlt die Nachrüstung einer normgerechten Erdungsanlage vor dem Einzug.
Rechtsgrundlage
DIN VDE 0100-410 – Normenreihe zum Schutz gegen elektrischen Schlag in Niederspannungsanlagen; regelt unter anderem Anforderungen an Schutzerdung und Potentialausgleich in Gebäuden.